Termin: 9. März 2019 im KSL Düsseldorf (Grafenbergerallee 368, 40235 Düsseldorf)
Ablauf:
10:30 – 12:00 Uhr Politische Grundlagen, Gesetzliche Grundlagen, Persönliche Voraussetzungen 12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause 13:00 – 14:30 Uhr Wege in die Politik, Der „Vorpolitische Raum“, Die Parteilaufbahn 14:30 – 15:00 Uhr Kaffee Pause 15:00 – 16:30 Uhr Erarbeitung persönlicher Perspektiven
Ziel des Seminars ist, nach einer bewusst kurz gehaltenen Einführungsphase in die gesetzlichen und politischen Grundlagen, in persönlichen Gesprächen und Diskussionen konkrete Wege in die Politik aufzuzeigen und praxisgerechte und individuell abgestimmte Perspektiven zu erarbeiten.
Einen Offenen Brief zur neuen Situation bei der Anmeldung mobilitätseingeschränkter Personen am konkreten Beispiel einer Reiseanmeldung von Hamburg nach Dortmund am 09.02.2019 erhielt kobinet und veröffenlicht das Schreiben von David Lebuser aus Hamburg.
Gestern waren Frances Quan Farrant (People with Disability Australia) und Prof. Matthias Otten (TH Köln) bei "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln zu Gast. In angenehmer Atmosphäre kam es zum kollegialen Austausch mit Horst Ladenberger (ZsL Köln) und Christoph Tacken (KSL Köln). Themen waren unter anderem die Lebenssituation behinderter Menschen in Australien und Deutschland, Beratung, Einsatz von Social Media sowie kulturelle und geografische Unterschiede zwischen den beiden Ländern, die die Arbeit für die Belange behinderter Menschen beeinflussen. Das Gespräch bot den Kölnern einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und lieferte einige sehr interessante Denkanstösse.
(Mitteilung des Instituts für Menschenrechte – Monitoringstelle UN-BRK)
Nordrhein-Westfalen hat in der ersten Umsetzungsdekade (2009–2019) zwar wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie "Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Studie untersucht den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen, Mobilität, schulische Bildung und Arbeit bis Ende 2018.
"Das Land hat seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 umfangreiche Initiativen ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Insbesondere bei der Stärkung des ambulanten Wohnens und beim Abbau von Plätzen in stationären Einrichtungen sind Fortschritte zu verzeichnen", sagte Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Dennoch können Menschen mit Behinderungen nur selten entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen, da es kaum bezahlbare barrierefreie Wohnungen gibt."
Handlungsbedarf sieht Kroworsch auch im Bereich der Mobilität. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gebe es kein akteursübergreifendes Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Ziel müsse es sein, barrierefreie Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu ermöglichen. Positiv zu bewerten sei, dass Haltestellen und Bahnhöfe sukzessive barrierefrei ausgebaut würden.
Zwar leisten die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung nach Ansicht des Instituts im Bereich Bildung, insbesondere die "Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion", einen Beitrag zur Qualitätssicherung von inklusiver Bildung. Allerdings böten sie bisher nur eine unzureichende Antwort auf die menschenrechtlichen Anforderungen an schulische Inklusion. Ziel müsse es sein, ein inklusives Systemohne Sonderstrukturen wie Sonder- und Förderschulen mit entsprechenden Maßnahmen zu etablieren, so Kroworsch.
Auch wenn Nordrhein-Westfalen mit 47,4 Prozent (2017) eine überdurchschnittlich hohe Erwerbsquote (bundesweiter Durchschnitt: 41,8) sowie mit 5,19 Prozent (2017) eine hohe Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen (bundesweiter Durchschnitt: 4,69) aufweise und hier eine Vorreiterrolle einnehme, fehlt laut Studie nach wie vor ein umfassendes Konzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt. "Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte ein solches Konzept Maßnahmen wie die Schaffung passgenauer, individueller Unterstützungsangebote ausbauen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, aus der ‚Behindertenwerkstatt‘ in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln", betonte Susann Kroworsch.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat gemeinsam mit dem Ehrenamtspaten Frank Schätzing den 19. Kölner Ehrenamtspreis ausgelobt.
Der Ehrenamtspreis 2019 ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 8.000 € ausgestattet. Die Preisverleihung erfolgt traditionell beim Kölner Ehrenamtstag, der in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag feiert und am 1. September 2019 stattfindet. Aus diesem Grund wird es zusätzlich einen Fotowettbewerb geben, der die Kölnerinnen und Kölner dazu aufruft, ihr ehrenamtliches Engagement im Bild festzuhalten.
Informationen zum Ehrenamtspreis und zu den Voraussetzungen für Bewerbungen und Vorschläge finden Sie im Anhang.
Informationen als PDF-Dokument
Der Radio-Bremen-Film für "Die Story im Ersten" wirft einen Blick auf die Inklusion in der Schule, im Arbeitsleben und im Alltag. Menschen mit Behinderung, Eltern, Lehrer, Arbeitgeber und Politiker zeichnen das Bild einer zerrissenen Republik. Ist die inklusive Gesellschaft ein unerreichbares Ideal? Oder braucht sie einfach noch mehr Zeit? Zehn Jahre Inklusion: eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Ein Märchen – bislang ohne Happy End.
Zum Film in der ARD-Mediathek
Im Zuge Ihrer Ausbildung als Krankenpfleger*innen setzen sich die Schüler*innen im letzten Ausbildungsjahr mit dem Thema “Behinderte Menschen pflegen“ auseinander. Im Rahmen dieses Faches besuchten 18 Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeschule Porz das KSL, um sich über das Thema Behinderung zu informieren. Sie waren sehr gut vorbereitet und hatten viele Fragen zum Leben mit Behinderung mitgebracht – wie zum Beispiel: Fühlt man sich mit Behinderung von der Gesellschaft ausgegrenzt? Mit welchen Vorurteilen haben Menschen mit Behinderung vor allem zu tun? Was ist der „richtige“ Umgang? Wie leben Menschen mit Behinderung und wie fühlen sie sich?
Thematisiert wurde auch die Unsicherheit, die die angehenden Krankenpfleger*innen verspüren, wenn behinderte Menschen bei ihnen auf der Station sind.
Es entstand eine lebhafte Diskussion. Darüberhinaus berichteten Sylvie Schein und Ellen Romberg-Hoffmann sowie Ellen Kuhn (EUTB) von ihren Arbeitsschwerpunkten, dem Selbstbestimmt-Leben-Ansatz und dem Prinzip des Peer Counseling.
Am Ende einer intensiven und für alle bereichernden Veranstaltung beschloss man in Kontakt zu bleiben und über zukünftige Kooperationsmöglichkeiten nachzudenken.
Die Broschüre "Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung" des KSL MSI legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.
Broschüre zum Download
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
23. September 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de