Zum Hauptinhalt springen

Autor: Petra Dillmann-Hoppe

i-Chor – inklusiver Chor aus Köln

Der i-Chor für Menschen mit und ohne Behinderung sucht Stimmen.
Erfahrung mit Sngen ist nicht erforderlich. Es werden moderne, weltliche Lieder gesungen.
Die Teilnahme bis Juli 2019 ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 120 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in Reihenfolge der Anmeldungen.
WANN?
Dienstags 19:00 – 20:00 Uhr
30.04. / 14.05. / 28.05. / 04.06. / 18.06. / 02.07. / 09.07
(Einlass und Unterstützung ab 18:30 Uhr)
WO?
Aula des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Severinstr. 241, 50676 KÖLN
Der Probenraum und die Toiletten sind barrierefrei.
Weitere Unterstützung auf Anfrage möglich.
ANMELDUNG
musikschule@stadt-koeln.de
Betreff: i-Chor (Bitte angeben)
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an:
○ Ob wir für Sie einen Rollstuhlplatz reservieren sollen
○ Ob sie mit Begleitung an der Chorprobe teilnehmen
Rückfragen unter 0221/951469.0
www.rheinische-musikschule.de

Protestveranstaltung am 7. Mai in Köln

„Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. – mit seinen Projekten ZsL Köln, KSL Köln und EUTB – veranstaltet im Rahmen des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 7. Mai 2019 eine Protestveranstaltung in Köln.
Zum 10. Geburtstag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigen wir uns kritisch mit ihren Auswirkungen für die betroffenen Menschen. In NRW sind zwar Ansätze zur Umsetzung der UN-BRK erkennbar – von der Verwirklichung des Rechts von behinderten Menschen auf Selbstbestimmung (z.B. in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Arbeit oder Bildung) sind wir noch weit entfernt! Wir wollen den Menschen mit Behinderung eine Stimme und die Möglichkeit geben, ihrem Ärger und Protest Luft zu machen. Es wird einen Demonstrationszug mit anschließender Kundgebung auf dem Rudolfplatz geben.
Der Demonstrationszug startet um 17 Uhr (Aufstellung: 16:30 Uhr) am Heumarkt. Er führt über den Weg Pipinstr. – Cäcilienstr. – Neumarkt – Apostelnstr. – Mittelstr. und endet am Rudolfplatz. Dort wird ab 18:30 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden.
Bringt gerne eigene Plakate und „Krachmacher“ (z.B. Trillerpfeifen) mit!
Für die Kundgebung suchen wir Menschen mit Behinderung, die sich auf der „Bühne“ äußern und von ihren Erfahrungen und Schwierigkeiten kurz berichten wollen.
Wenn ihr euch äußern wollt, meldet euch einfach bei uns.

Es sind noch zwei Treffen geplant, um den Demonstrationszug und die Kundgebung vorzubereiten:

  • 18. April – 14 Uhr (Vorbereitung der Veranstaltung)
  • 02. Mai – 14 Uhr (Plakate basteln)

Beide Termine finden in den Räumlichkeiten des ZsL Köln (An der Bottmühle 2, 50678 Köln) statt. Wer sich beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Sagt uns, wenn möglich, vorher kurz Bescheid (marquardt@ksl-koeln.de) oder kommt einfach spontan vorbei. Wir freuen uns auf euch!
Protestiert mit uns und kommt am 7. Mai nach Köln!

Datum:   7. Mai 2019
Zeit:       16:30 Uhr
Ort:        Heumarkt, 5667 Köln

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Ellen Marquardt
0221 2771703
marquardt@ksl-koeln.de

Kundgebung: Wir wollen wohnen

6. April 2019 – 14 Uhr – Heumarkt, Köln 
„Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und aus Wohlfahrts- und Sozialverbänden. Das Aktionsbündnis fordert die Kölner Politik, das Land NRW und den Bund auf, endlich wirksam zu handeln und allen Menschen ihr Recht auf bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, da die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Köln mehr als angespannt ist – bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt Mangelware. Gleichzeitig explodieren die Mieten. Viele Menschen können sich, trotz regelmäßigem Einkommen, eine Wohnung in unserer Stadt nur noch schwer leisten. Von daher fordert das Aktionsbündnis:

• den Erhalt und Ausbau des Mieterschutzes
• mehr öffentlich geförderten Wohnraum
• eine nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft
• angemessenen Wohnraum für alle Petition

EUTB SL Köln auf Veranstaltung zu 10 Jahre UN-BRK

Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfahlen – die EUTB-Beraterin vom "Selbstbestimmt Leben" Köln, Rose Jokic, stellte Fortschritte aber auch Rückschritte und notwendige noch umzusetzende Maßnahmen vor.
Den Rahmen bot die Fraktion DIE LINKE in der Landschaftsversammlung Rheinland und lud zum Empfang anlässlich des zehnjährigen Bestehens der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
Mit dem Empfang sollte das Abkommen zum einen als konkrete Grundlage des Einsatzes für eine inklusive Gesellschaft gewürdigt werden, zum anderen galt es Bilanz zu ziehen: "Was ist über die Sensibilisierung für das Recht auf barrierefreie Teilhabe hinaus erreicht worden? Wie viel näher sind wir dem Ziel einer Gesellschaft gekommen, in der Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens vorbehaltlos anerkannt wird? Was sind die vordringlichsten anstehenden Aufgaben…" hieß es in der Ankündigung.
Als Beraterin im Kölner Zentrum für "Selbstbestimmtes Leben" im Projekt "ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung"  resümiert Rose Jokic: "In Nordrhein-Westfahlen sind zwar Ansätze zur Umsetzung der UN-BRK erkennbar – von der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung auf selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinschaft, selbstbestimmte Teilhabe bei der Mobilität, am Arbeitsleben oder an Bildungsangeboten sind wir noch weit entfernt".
Menschen mit Behinderung werden aus Kostengründen viel zu oft gezwungen, in stationären Einrichtungen zu leben. Wegen fehlenden Vorgaben sowie mangelnder Barrierefreiheit wird Menschen mit Behinderung der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, aber auch zu Verkehrsmitteln, kulturellen- und Freizeitangeboten erschwert. Die Aufrechterhaltung von Sonderstrukturen ist weder für die Verwirklichung inklusiver Bildungsangebote noch für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Vielfalt förderlich.

FbJJ: Vorschläge zu Gesetzesanpassungen an die UN-BRK

Anlässlich einer Veranstaltung am 25. März 2019 in Berlin stellte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) erste Vorschläge zur Anpassung bestehender Gesetze an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor. Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln ist Mitglied des FbJJ und hat ebenfalls auf dem Podium auf. Er bekräftigte insbesondere die Forderung, Leistungen der Eingliederungshilfe künftig jegliche Anrechnung von Einkommen und Vermögen freizustellen. Übergangsweise sollte die vorgesehene Einrichtungspraxis dahingehend geändert werden, dass behinderungsbedingte Besonderheiten und Belastungen stärker berücksichtigt werden. Schließlich müsse Einzelfallgerechtigkeit Vorrang haben vor dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung.

Das FbJJ wird in Zukunft in regelmäßigen Abständen weitere Vorschläge unterbreiten, damit die Umsetzung der UN-BRK deutlich schneller und wirksamer erfolgt als bisher. Die Publikation zu den bisherigen Vorschlägen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden.

Link zum PDF-Dokument

Ablehnende Stellungnahme zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik

An den Gemeinsamen Bundesausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertreter der Selbsthilfe innerhalb des Beirates im Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland beim LVR in Köln haben sich in ihrer Sitzung am 20.3.2019 mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Einstimmig sehen wir uns veranlasst, zu dieser Problematik Stellung zu beziehen.

Wir sind und vertreten Menschen mit und ohne Behinderung und deren Angehörige.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Pränataltest gegen Art. 1 und Art. 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes verstößt.
Das BVerfG (BVerfG E 39, 1) hat unmissverständlich klar gestellt, dass überall dort, wo menschliches Leben ist, ihm Menschenwürde zukommt; es hat Würde- und  Lebensschutz also verkoppelt. Wenn insoweit bereits der Embryo (und später der Fötus) Träger von Menschenwürde ist, müssen ihm konsequenterweise auch  diejenigen Grundrechte zu Gute kommen, die die Menschenwürde konkretisieren, ohne bereits die selbstständige Handlungsfähigkeit des Subjekts vorauszusetzen.

Durch Art.10 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das seit dem 26. 3. 2009 in Deutschland geltendes Bundesrecht ist, bekräftigen die Vertragsstaaten, dass jeder Mensch ein innewohnendes Recht auf Leben (amtliche Fassung: „inherent right to life“) hat. " Der Vertragsstaat trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten." In den wirksamen und gleichberechtigten Genuss des Rechts auf Leben kommt ein Mensch mit Behinderung aber nicht, wenn sein Leben noch vor der Geburt auf Grund seiner Behinderung – und damit zu einem Zweck, der in offenem Widerspruch mit der Konvention steht– beendet wird.

Aufgrund dessen sind wir der Meinung, dass dieser Test unzulässig und verfassungswidrig ist.
Wir lehnen daher konsequenterweise auch die Kostenübernahme durch alle Krankenkassen ab.

Am 14.3.2019 hat der Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland in Köln den Antrag 14/267 einstimmigbeschlossen (siehe Anlage). Zitat: "Im 10. Jahr der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir entschieden darauf hin, dass nur eine inklusive Gesellschaft eine Gesellschaft der gleichen Würde und gleichen Rechte für alle Menschen ist und werdende Eltern mit und ohne Behinderung ermutigen kann, freie Entscheidungen zu treffen."
Antragsteller sind alle Parteien in der Landschaftsversammlung Rheinland.

Wir fordern die Mitglieder des G-BA auf, die Finanzierung von Pränataltests durch die Krankenkassen abzulehnen.

Wir bitten Sie höflich, uns Ihre Entscheidung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Servos
Vorsitzende des Landesbehindertenrates NRW e.V.
für den Beirat im Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland