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Pauschaler Wahlausschluss ist verfassungswidrig

Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Artikel auf kobinet Kommentar von Ottmar Miles-Paul

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