Abstand halten, Mundschutz tragen, Informationen erhalten und verstehen – Menschen mit Sehbeeinträchtigung haben großen Austauschbedarf in Zeiten von Corona.
Deshalb bieten wir von der EUTB-Selbstbestimmt Leben Köln eine Austauschmöglichkeit über Zoom an.
Interessierte können sich vorab per Mail an beratung@eutb-sl-koeln.de anmelden und erhalten einen Einladungslink, um über Zoom dabei sein zu können.
Das Treffen findet statt am 9. Mai von 17 bis 19 Uhr. Neben Themen rund um Corona tauschen wir uns auch über Freizeit, Assistenz, Beruf, Studium, Barrierefreiheit und vieles mehr aus.
Am 5.5.2020 möchten wir mit euch über Dies und Das quatschen. Zu Zeiten von Corona bleibt der soziale Austausch mit anderen für viele auf der Strecke. Deshlab wollen wir online eine Möglichkeit zum Austausch bieten.
Wenn Ihr teilnehmen möchtet, sendet bitte eine E-Mail an combrink@eutb-sl-koeln.de oder westbomke@eutb-sl-koeln.de,dann senden wir Euch die Zugangsdaten zu.
Menschen mit Behinderung erleben Gewalt zu Hause, in Schulen, in Wohnheimen, in Werkstätten für behinderte Menschen und in vielen anderen Lebensbereichen. Dabei können die Formen der Gewalt von körperlicher, sexueller, psychischer bis hin zu struktureller Gewalt gehen. Täter*innen sind u.a. Angehörige, Pflege- und Betreuungspersonal und Mitbewohner*innen.
Gegen diesen Zustand protestieren wir im Zuge des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung:
Wann? 5. Mai 2020 Wo? www.ksl-koeln.de
Auf Grund der aktuellen Situation wird die Kundgebung online auf unserer Homepage stattfinden. Dort finden Sie ab dem 5. Mai Redebeiträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten in Videoform.
Auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung noch nicht ausreichend verbessert. Strukturelle Ausgrenzung wirkt auf die betroffenen Menschen besonders hart – das gilt vor allem für Frauen und Mädchen, denn sie sind doppelt so häufig Opfer von Gewalt wie Nichtbehinderte. Neuere Studien legen aber nahe, dass auch Männer mit Behinderung vermehrt Opfer von Gewalt sind. Das haben die Bielefelder Studien sowie die Speak-Studie detailliert aufgezeigt.
Zahlreicher Barrieren, selbst in Beratungs- und Schutzeinrichtungen und bei der Polizei, hindern betroffene behinderte Menschen daran, sich aus dieser Situation zu befreien.
Hierfür gibt es viele Gründe, z. B. weil Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen
die Angebote für Opfer von Gewalt nicht kennen,
öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzen können,
Angst haben, alleine Hilfe zu suchen,
Angst vor den Folgen/Auswirkungen ihrer Anzeige haben,
ohne Assistenz nicht mit der Außenwelt kommunizieren können,
aufgrund von behinderungsbedingten Sprachproblemen nicht ernst genommen werden.
Diese Situation ist unannehmbar und muss sich dringend verändern, denn:
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1., Grundgesetz).
Deshalb ist es für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung dringend notwendig, dass es
Wirkungsvolle und gelebte Präventionskonzepte sowie Verfahrensleitlinien in Einrichtungen gibt
barrierefreie Möglichkeiten, um der Gewalt entfliehen zu können, wie z.B. behindertengerechte Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen für Männer , Anwendung von Gebärdensprache und Leichter Sprache gibt
Geeignete Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten zu den vorhandenen Schutz-, Beratungs- und Therapieangeboten geschaffen werden
Aktive Kooperationen der Behindertenhilfe mit Beratungsstellen initiiert werden, damit Beratung für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung schnell und einfach möglich ist
In dem Appell „Geflüchtete Menschen mit Behinderung vor Corona schützen – Infektionsrisiken senken“ macht Handicap International darauf aufmerksam: Menschen mit Behinderung gehören in sehr vielen Fällen zur Corona Risikogruppe. Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung müssen deshalb vor einer Infektion geschützt werden. In Sammelunterkünften ist dies derzeit nicht zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist eine Zuweisung in möglichst dezentrale Unterkünfte mit größerem Infektionsschutz notwendig. Andere Themen, wie wir sie in unserem digitalen Netzwerktreffen angesprochen haben (z.B. Zugang zu Leistungen), haben wir ebenfalls thematisiert.
zum Appell
Wir möchten Sie auf die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung aufmerksam machen.
Es wird vermutet, dass die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise zunimmt. Das Risiko ist besonders durch den Wegfall der Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen), sehr hoch.
Die Aktion hat das Ziel Kinder und Jugendliche in der aktuellen Situation nicht aus den Augen zu verlieren, über Hilfsangebote aufzuklären und die Gesellschaft zu aktivieren sich um Kinder und Jugendliche aus dem eignen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de .
Die weltweite Corona-Krise und die dadurch notwendigen Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung haben neben den positiven auch zu einigen negativen Auswirkungen geführt. Viele Menschen mussten nach den Einschränkungen in Kurzarbeit gehen. Die Menschen stehen vor großen Herausforderungen und werden nicht selten von Existenzängsten geplagt. Wie sollen sie fixe sowie laufende Kosten decken? Daher haben wir hier eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können und Ihnen möglicherweise über die Krise hinweghelfen können, angefertigt.
zum Dokument
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. "Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
"Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten", so Rudolf weiter. So müsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.
"Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall können sinnvoll sein, müssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen", so Rudolf weiter.
Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. "Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden", betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der <abbr title="Vereinte Nationen (VN); United Nations">UN</abbr>-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. "Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung", so Rudolf.
"Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen", heißt es in der Stellungnahme.
zur Stellungnahme
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Markieren Sie Schweben
Fokus hervorheben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
6. November 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de