Zum Hauptinhalt springen

Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Nachruf Bianka Becker

Wer sie kannte, erinnert sich an ihr Temperament, ihre Begeisterungsfähigkeit, Ihren Charme und ihren beeindruckenden Kampfgeist. Eine kleine Person mit großem Mut und viel Herz.
Bianka war unser aktives Vereinsmitglied seit mehr als zwanzig Jahren. Für unseren Landesverband ISL NRW e.V. war sie viele Jahre Vorstandsmitglied im Landesbehindertenrat NRW und vertrat diesen im Landespflegeausschuss NRW und der Ethikkommission für die Präimplantationsdiagnostik (PID) der Ärztekammer Nordrhein.
Insbesondere Assistenz und Pflege waren die Themen, für die sie sich energisch einsetzte.  
Bianka ist am 21.03. verstorben. Eine Streiterin für die Themen Assistenz, Pflege und Ethik ist nicht mehr da.
Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Link zu den Kobinet-Nachrichten

Quarantäne Helden

Wenn ihr gerade in häuslicher Quarantäne seid und Unterstützung bei Einkäufen, Botengängen oder Gassigehen mit dem Hund benötigt könnt ihr das hier euren Mitmenschen mitteilen!

Viele Menschen befinden sich aktuell freiwillig oder notwendigerweise in häuslicher Quarantäne. Wenn ihr diesen Menschen helfen wollt, könnt ihr hier sehen, wobei ihr eure Mitmenschen in eurer Nachbarschaft unterstützen könnt!

zur Homepage

KEINE PRÄSENZ-BERATUNG bis 19. April

Eingeschränkte Beratung auf Grund der Coronakrise:
*keine Präsenzberatung
*Berater_innen sind per E-Mail erreichbar
*Berater_innen sind per Telefon erreichbar
*Anrufbeantworter wird abgehört und Anfragen bearbeitet

Um sowohl Ratsuchende, als auch Berater_innen zu schützen, sehen wir uns zu diesen Maßnahmen gezwungen. Wir bitten um Verständnis.

Informationen zu Persönlicher Assistenz in Zeiten von Corona

Hier ein paar informative Links zum Thema persönliche Assistenz in Zeiten von Corona:

Coronavirus und Assistenz – Von Teamsitzungen im Home-Office und vorsorglichem Quarantäneplan

Tipps für Assistenznutzer*innen (kobinet)

akse Sonder-Newsletter März 2020

Antwort des Büros der Landesbehindertenbeauftragten auf Anfrage von SL Köln

News von akse e.V.

Assistenz sichern in Corona-Zeiten

Anfrage zu „Assistenz und Corona“

"Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln hat Frau Claudia Middendorf, die Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, gebeten, einige Fragen, die Betroffene zum Thema "Assistenz und Corona" umtreiben, zu beantworten.

Folgende Antworten hat uns Herr Sebastian Krüger vom Referat für Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Namen von Frau Middendorf gegeben:

Zu der Frage, wie persönliche Assistenz im Quarantänefall zu regeln ist, hat mir der Landschaftsverband Rheinland als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nachfolgende Auskunft zukommen lassen, die ich Ihnen gerne zur Kenntnis gebe:

• Steht der Assistenzgeber unter Quarantäne, muss je nach Modell (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell) ein Ersatz besorgt werden. Es gelten die Vorschriften zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänemaßnahmen kann der Lohnausfall beim LV dann im Weiteren im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz beantragt werden.

• Steht der Assistenznehmende unter Quarantäne, so hat die anordnende Stelle (in der Regel das Gesundheitsamt) festzulegen, wie die Quarantäne unter diesen besonderen Voraussetzungen umzusetzen ist. Dies dürfte dann ja nicht nur Leistungsberechtigte aus der Eingliederungshilfe betreffen, sondern auch pflegebedürftige Menschen, die unter Quarantäne gestellt werden.

NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht die weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung vor. Notwendig sei dies auf Grund der drastisch steigenden Fallzahlen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus. Die Weisung des Ministeriums sieht aber Ausnahmen vor für Personengruppen, deren Betreuung weiter gewährleistet werden müssen.

zum Erlass

Wege zur Unterstützung beim LVR

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) benötigt einen Antrag, um Eingliederungshilfe-Leistungen bewilligen zu können.

Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite:

Link zum LVR