Offener Brief zum IPReG an den Gesundheitsausschuss des Bundestages von Wiebke Schär und Alexander Ahrens, Geschäftsführung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL):
zum offenen Brief
Stellungnahme der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) in Deutschland e.V. zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG“:
zur Stellungnahme
#NoIpreg ist ein Protest – eine Protestaktion von Betroffenen, Menschen mit Intensivpflegebedarf, die auf ihre drohende Unsichtbarkeit aufmerksam machen möchten. Seit knapp fünfzig Wochen fürchten Menschen, die auf Intensivpflege und Beatmung angewiesen sind, um ihr selbstbestimmtes Leben. Am 2. Juli soll der umstrittene Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. In dieser Protestaktion zeigen sich Betroffene, Angehörige, Pflegekräfte und Unterstützer verhüllt, denn die Betroffenen würden aus dem gesellschaftlichen Leben verschwinden, da die Unterbringung in einem Pflegeheim für die Betroffenen bedeutet, dass sie allgemein gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilhaben können.
Aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich viele Betroffene in Isolation, denn sie gehören zur Hochrisikogruppe.
Was? Protestaktion in Form einer aufklärenden Fotoausstellung „verhüllt“. Infotisch, an dem unter anderem eine Beatmungsmaschine für die Heimbeatmung ausprobiert werden kann und Gespräche mit Betroffenen, Angehörigen und Pflegefachkräften möglich sind.
Wann? Am Dienstag den 30.6.2020 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wo? Pariser Platz (am Brandenburger Tor) in Berlin
Wer? Initiatorin: Laura Mench, Bloggerin und Inklusion Aktivistin aus Berlin – weitere Veranstalter: ALS-mobil e.V.; CareSlam; GIP; INTENSIVkinder zuhause e.V.
Warum? Weil Gesetzentwurf GKV-IPReG die Menschenrechte von Beatmungspatienten verletzt
Weitere Infos zur Veranstaltung:https://projektlebenaktiv.com/2020/06/25/ankundigung-protestaktion-verhullt/
Das studentischen Projektes Enevra (Enable every amputee), in dem mittels 3D-Druck kostengünstig Prothesen besonders für Menschen in einkommensschwachen Ländern entwickelt werden möchte seine aktuelle Handprothese gerne evaluieren und sucht dafür Probanden innerhalb von Deutschland (insbesondere in NRW), die die Prothese gerne testen möchten. Dabei kommen alle Menschen in Frage, deren Hand bzw. Unterarm oder Fuß amputiert ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.enevra.org. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: kaja.huschauer@aachen.enactus.de
Zur Anhörung zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (GKV-IPReG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 17.6. 2020 erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Es wäre ignorant und fahrlässig das Gesetz so zu verabschieden, wie es vorliegt.
Seit Monaten laufen Menschen mit Behinderung und ihre Verbände Sturm gegen den Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Wunsch- und Wahlrecht von Intensivpflege-Patient*innen auszuhebeln. Zukünftig soll der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) darüber entscheiden können, ob Menschen, die beatmet werden müssen, im Zweifel gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen verlegt werden. Die Kassen aber sind nicht neutral in ihrer Beurteilung, da sie als Kostenträger ein Interesse an einer finanziell günstigeren Versorgung im Pflegeheim haben.
Im Gesetzgebungsverfahren wurden die Betroffenen nicht beteiligt, obwohl die Bundesregierung dazu auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, verpflichtet gewesen wäre. Und sie konnten in den vergangenen Wochen nicht einmal lautstark gegen die Gesetzespläne protestieren, weil Corona sie in die häusliche Isolation gezwungen hat.
Der Gesundheitsminister handelt in kaum zu überbietender Ignoranz angesichts der Tatsache, dass pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen nicht etwa besser aufgehoben sind, sondern eben dort besonders hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Das hat die Corona-Pandemie tragischerweise bewiesen: Die Hälfte aller Covid-19-Todesfälle betraf Menschen in Pflegeheimen, so eine aktuelle Studie der Universität Bremen. Dabei lebt nur knapp ein Prozent der Bevölkerung in solchen Einrichtungen.
Auch Menschen, die Intensivpflege benötigen, haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Das IPReG darf dieses Menschenrecht nicht aushebeln.“
Dieser Erklärung pflichtet Prof. Dr. Theresia Degener, ehem. Vorsitzende des UN BRK-Ausschusses bei: „ Weder mit Art. 25 UN BRK (diskriminierungsfreie allgemeine und behinderungsspezifische Gesundheitsversorgung) noch mit Art. 26 UN BRK (inklusive und selbstbestimmte Rehabilitation) noch mit Art. 19 UN BRK (Selbstbestimmt Leben im inklusiven Sozialraum) ist der Gesetzentwurf GKV-IPReG vereinbar. Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass stationäre Wohneinrichtungen nicht nur keine Schonräume sind, sie können in Pandemiezeiten zu Todesfallen werden.“
In unserem Beratungsalltag, genauso, wie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.
<article style=“box-sizing: border-box; background-repeat: no-repeat !important; display: block; color: rgb(0, 0, 0); font-family: Verdana, Geneva, sans-serif; font-size: 12px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px; background-color: rgb(255, 255, 255); text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial;“ role=“article“>Daher möchte die EUTB von "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln mit diesem Stammtisch Assistenznehmern die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen in Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.<article style=“box-sizing: border-box; background-repeat: no-repeat !important; display: block;“ role=“article“>
Wann: 23. Juni 2020, von 16 bis 17:30 Uhr Wo: Videkonferenz über Zoom (Zugangsdaten bitte anfordern)
Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!
Menschen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren oder die Assistenzdienste selbst, können sich an die kommunalen Krisenstäbe wenden, um mit Schutzkleidung versorgt zu werden. Die Kreise und kreisfreien Städte verteilen das Schutzmaterial entsprechend der vor Ort festgestellten Bedarfe in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. D. h., es besteht kein Anspruch darauf, Schutzkleidung gestellt zu bekommen. Assistenznehmer_innen, die ihre Assistenz über einen Dienst organisieren, müssen sich an diesen Assistenzdienst wenden. Siehe hierzu auch die Informationen in diesen news und auf der KSL-Homepage.
Assistenznehmer_innen im Arbeitgebermodell, die in Köln leben, können sich an folgende E-Mail-Adresse wenden, um Schutzmaterialien zu beantragen.
37-pflege@stadt-koeln.de
Es können unter anderem FFP2-Masken, einfache Mund-und Nasenschutz-Masken und Desinfektionsmittel beantragt werden. Darüber hinaus kann versucht werden, auch andere benötigte Schutz-Materialien zu beantragen. In dem jeweiligen Antrag muss der benötigte Bedarf geschildert sein.
Alternativ werden die Kosten für die Schutzkleidung von Assistenzkräften vom Leistungsträger übernommen. Der Landschaftsverband Rheinland bietet hier weiterführende Informationen an.
Gerne können Sie sich bei weiteren Informationen an uns wenden. Weitere Ansprechpartner_innen oder E-Mail-Adressen bei den kommunalen Krisenstäben nehmen wir sehr gerne in diesen Informationstext auf.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit der Landesbehinderten- und -patientenbeauftragten Claudia Middendorf eine neue Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen eingerichtet. Die Dialogstelle soll künftig dabei helfen, Streitigkeiten zu schlichten, die bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufkommen können. Sie nimmt ab sofort ihre Arbeit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf und wird durch das Büro der Landesbeauftragten betreut.
mehr Informationen
Gegen das Vergessen, so könnte der Leitspruch des archiv-behindertenbewegung lauten. Das da mal etwas gewesen ist. Das sich behinderte Menschen aufgemacht haben, der Normalität die Stirn, das Hinkebein, den Rollstuhl… entgegen zu setzen. Emanzipationsbestrebungen, als ein Teil sozialer Bewegungen in Deutschland. Da war mal etwas gewesen.
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
Lesbare Erfahrung
Inhaltsskalierung
Standard
Textlupe
Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
Markieren Sie Titel
Links hervorheben
Schriftgröße
Standard
Zeilenhöhe
Standard
Buchstaben-Abstand
Standard
Linksbündig
Zentriert ausgerichtet
Rechtsbündig
Optisch ansprechendes Erlebnis
Dunkler Kontrast
Leichter Kontrast
Einfarbig
Hoher Kontrast
Hohe Sättigung
Niedrige Sättigung
Textfarben anpassen
Titelfarben anpassen
Hintergrundfarben anpassen
Einfache Orientierung
Töne stummschalten
Bilder ausblenden
Emoji ausblenden
Lesehilfe
Animationen stoppen
Lesemaske
Markieren Sie Schweben
Fokus hervorheben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
22. September 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de