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Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Informationen zu Persönlicher Assistenz in Zeiten von Corona

Hier ein paar informative Links zum Thema persönliche Assistenz in Zeiten von Corona:

Coronavirus und Assistenz – Von Teamsitzungen im Home-Office und vorsorglichem Quarantäneplan

Tipps für Assistenznutzer*innen (kobinet)

akse Sonder-Newsletter März 2020

Antwort des Büros der Landesbehindertenbeauftragten auf Anfrage von SL Köln

News von akse e.V.

Assistenz sichern in Corona-Zeiten

Wege zur Unterstützung beim LVR

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für die Eingliederungshilfe das Antragserfordernis eingeführt. Das heißt: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) benötigt einen Antrag, um Eingliederungshilfe-Leistungen bewilligen zu können.

Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite:

Link zum LVR

NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht die weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung vor. Notwendig sei dies auf Grund der drastisch steigenden Fallzahlen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus. Die Weisung des Ministeriums sieht aber Ausnahmen vor für Personengruppen, deren Betreuung weiter gewährleistet werden müssen.

zum Erlass

Anfrage zu „Assistenz und Corona“

"Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln hat Frau Claudia Middendorf, die Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, gebeten, einige Fragen, die Betroffene zum Thema "Assistenz und Corona" umtreiben, zu beantworten.

Folgende Antworten hat uns Herr Sebastian Krüger vom Referat für Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Namen von Frau Middendorf gegeben:

Zu der Frage, wie persönliche Assistenz im Quarantänefall zu regeln ist, hat mir der Landschaftsverband Rheinland als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nachfolgende Auskunft zukommen lassen, die ich Ihnen gerne zur Kenntnis gebe:

• Steht der Assistenzgeber unter Quarantäne, muss je nach Modell (Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell) ein Ersatz besorgt werden. Es gelten die Vorschriften zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänemaßnahmen kann der Lohnausfall beim LV dann im Weiteren im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz beantragt werden.

• Steht der Assistenznehmende unter Quarantäne, so hat die anordnende Stelle (in der Regel das Gesundheitsamt) festzulegen, wie die Quarantäne unter diesen besonderen Voraussetzungen umzusetzen ist. Dies dürfte dann ja nicht nur Leistungsberechtigte aus der Eingliederungshilfe betreffen, sondern auch pflegebedürftige Menschen, die unter Quarantäne gestellt werden.

Stammtisch „Leben mit persönlicher Assistenz“ am 24. März

Liebe Assistenznehmende,

in unserem Beratungsalltag sowie in unserem eigenen Leben stellen wir immer wieder fest, dass persönliche Assistenz eine tolle Hilfe für Menschen mit Behinderung ist. Mit dieser Unterstützung können wir so leben, wie wir es uns vorstellen. Das Leben mit Assistenz kann aber ebenso eine Herausforderung sein.

Wir möchten mit diesem Stammtisch Assistenznehmer*innen die Möglichkeit geben, sich über Tipps, Tricks oder auch Problemlagen im Umgang mit persönlicher Assistenz auszutauschen.

Personen, die sowohl Assistenznehmer sind als auch Angestellte eines Assistenzdienstleisters, bitten wir, von der Teilnahme abzusehen. Nach dem ersten Stammtisch ist deutlich geworden, dass diese Doppelrolle zur Befangenheit anderer TeilnehmerInnen führen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wann: 24.03.2020, von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Wo: In den Räumlichkeiten des ZsL/EUTB „Selbstbestimmt Leben“ Köln

Sind Sie interessiert? Dann geben Sie uns gerne Bescheid!
Kontakt: beratung@eutb-sl-koeln.de