Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, steht Bürgerinnen und Bürgern für Anfragen in diesem Januar bei einer Telefon-Sprechstunden-Aktion zur Verfügung.
Die Bürgersprechstunde richtet sich an Menschen, die derzeit aufgrund ihrer Behinderung oder im Rahmen einer medizinische Behandlung Probleme mit Behörden, Kostenträgern oder Einrichtungen haben.
Die telefonische Sprechstunde findet statt:
Zeit: Montag, den 18. Januar 2021 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Bochumer Zentrum für Disability Studies hat eine weitere Stellungnahme zur Diskussion um Triage in Zeiten der COVID-19-Pandemie veröffentlicht und reagierte damit auf eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, sich als Sachverständige im Rahmen der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1541/20) Verfassungsbeschwerde einzubringen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Verteilung knapper intensiv-medizinischer Behandlungsressourcen in Zeiten der Pandemie gesetzlich geregelt werden müsste oder – wie es bislang der Fall ist – Richtlinien von medizinischen Fachgesellschaften ausreichend sind. Die Hinweise darauf, dass Triage bereits in deutschen Kliniken angewendet wird, häufen sich. Umso dringlicher erscheint die Auseinandersetzung mit dem Thema.
Hilfe bei Überforderung, Ängsten und häuslicher Gewalt rund um die Uhr
Seit dem Frühjahr und im Besonderen wieder seit Anfang November befinden sich viele Kölnerinnen und Kölner in Ausnahmesituationen. Ihre Kontaktpersonen sind auf ein Minimum reduziert, weiterepersönliche Kontakte oder menschliche Nähe kaum vorhanden, der Ausgleich durch sportliche oder musische Hobbies im Verein oder in Gruppen liegt auf Eis. Die einen sitzen einsam zuhause, andere müssen sich mit ihrer Familie oftmals wenige Quadratmeter in kleinen Großstadtwohnungen teilen und „man sitzt sich auf der Pelle“. Die Schwierigkeiten sind vielfältig: Depressionen aufgrund von Einsamkeit, Sorge um den Arbeitsplatz oder Perspektivlosigkeit, aber auch Spannungen bis hin zu Aggressivität bei familiären Konflikten, Stress im Homeoffice, unausgeglichene, quängelnde Kinder oder provozierende Teenager, überforderte Eltern und entnervte Lebenspartner. Die anstehenden Feiertage und der harte Lockdown verschärfen die Angst vor Eskalation. Die Stadt Köln und alle Beratungsstellen rufen anlässlich eines Aktionstag am kommenden Donnerstag, 17. Dezember 2020, auf: Nehmt Hilfe in Anspruch! Lasst Euch beraten! Niemand sollte sich für Überforderung, Ängste oder Probleme schämen. Sehr viele Menschen kommen derzeit an ihre Grenzen, ganz unabhängig von Beruf oder sozialem Umfeld. Das ist gerade auch für Menschen eine Herausforderung, die es gewohnt sind, ihr Leben privat und im Beruf im Griff zu haben. Der Kontrollverlust, keinen Einfluss auf das Geschehen zu haben, und die Perspektivlosigkeit macht vielen verständlicher Weise zu schaffen. Was hilft, ist, über die Sorgen und Gefühle zu sprechen. Wer sich Unterstützung holt übernimmt Verantwortung für sich und sein Umfeld. Im Fall von häuslicher Gewalt: Mut zur Anzeige – jede Polizeidienststelle nimmt diese entgegen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht, den Täter auch der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker möchte Betroffene ermutigen: „Sie sind mit Ihren Problemen und Sorgen nicht alleine! Auch an den Feiertagen sind Menschen für Sie da und bieten Ihnen Unterstützung. An den Hotlines treffen Sie auf geschulte Profis mit viel Erfahrung und einem offenen Ohr für Sie. Ob Kind, ob Frau, ob Mann – rund um die Uhr gibt es Rufnummern oder Kontaktadressen, die Sie erreichen und nutzen können, auf Wunsch auch anonym. Bitte ergreifen Sie die angebotenen Hilfen, genau dafür sind da.“ Helfen können zudem alle, die Veränderung oder Verstörung bei Menschen, ob Kinder oder Erwachsene, in ihrem Umfeld feststellen. Eine vorsichtige Nachfrage oder auch ein geteilter Link zur Beratungsstelle kann helfen, ohne dass man die betreffende Person direkt ansprechen muss.
Rufnummern und Kontakte rund um die Uhr: Notruf der Polizei: 110
Bei Verdacht oder festgestellter Kindeswohlgefährdung: 0221/221-90999 Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD), Amt für Kinder, Jugend und Familie Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000/116 016 Schutz von Frauen außerhalb der eigenen Wohnung: Hotline 0221/376490 Telefonseelsorge: 800 111 0 111, 800 111 0 222 oder116 123
Fachleute gehen davon aus, dass die gegenwärtigen Bedingungen verstärkt zu Gewalt gegenüber Kindern und zwischen Lebenspartnern führen können. Sie wollen die Opfer ermutigen, sich bei der Polizei, beim Jugendamt, den Beratungsstellen oder auch Kitas und Schulen zu melden und Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Im Kölner „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ berichten Teilnehmende von Polizei, Staatsanwaltschaft, Stadtverwaltung und Beratungsstellen von wieder steigenden Anfragen und Rückmeldungen der Opfer, die berichten, dass die verstärkte Anwesenheit aller Familienmitglieder vermehrt zu Spannungen untereinander führt. In einigen Familien führt dies zu in psychischer und physischer Gewalt. Mehr Frauen als sonst berichten von sexualisierter Gewalt auch in Form von Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft. Nach Ende des Lockdowns im Frühjahr hatten die Institutionen und Einrichtungen festgestellt, dass die Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt bei der Polizei zurückgegangen waren, andererseits aber die bundesweiten Beratungshotlines einen deutlichen Anstieg der telefonischen und Online-Kontaktanfragen verzeichneten. Die Schließung von Kitas und Schulen führte zum Rückgang der Meldungen auf Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den Jugendämtern. Die beiden extra zu diesem Zweck geschaffenen Gewaltschutzzentren in der Trägerschaft von Sozialdienst katholischer Frauen (SKF Köln e.V.) und der Diakonie Michaelshoven haben im jährlichen Durchschnitt Kontakt zu rund 1.300 Betroffenen von häuslicher Gewalt. In mehr als 800 Fällen informiert die Polizei nach einem entsprechenden Einsatz die Gewaltschutzzentren, bis zu 90 Prozent aller Opfer sind weiblich. In über 60 Prozent der Fälle leben auch Kinder in den Gemeinschaften, die mittel- oder unmittelbar von dem Gewaltgeschehen betroffen sind. 2019 boten die beiden autonomen Frauenhäuser in Köln 68 Frauen mit 89 Kindern Schutz. Das Jugendamt Köln führt jährlich rund 4.000 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch. Eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung liegt dabei in etwa 20 Prozent der Fälle vor. In weiteren 20 Prozent wurde eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen, aber die Fachkräfte des Jugendamtes stellten einen Bedarf an Unterstützung, wie etwa eine Erziehungshilfefest. Meldungen über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kommen zur Hälfte von Seiten der Polizei, 30 Prozent von Einrichtungen wie Kitas und Schule sowie 20 Prozent von Verwandten, Nachbarn oder aus dem Umfeld.
Zusätzliche Kölner Kontakte und Beratungsstellen (erreichbar an Werktagen):
Linksrheinisches Gewaltschutzzentrum Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 0221/12695-0
Für männliche Opfer bei häuslicher Gewalt: Haus der sozialen Dienste des SKM e.V. 0221/2074-0
Beratungsstelle für Mädchen Lobby für Mädchen e.V. 0221/45355650 Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon: 116111 Kinderschutzbund. Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 bis12 Uhr
Nummer gegen Kummer, Elterntelefon: 0800/110550 Kinderschutzbund. Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 19 Uhr.
Städtische Familienberatungsstellen Diese sind erreichbar: montags bis donnerstags 8.30 bis 16.30 Uhr, freitags 8.30 bis 13.30 Uhr. Offene Telefonsprechstunde donnerstags 10 bis 12 Uhr, unter den Rufnummern: Chorweiler und Nippes 0221 / 88877730 Ehrenfeld und Lindenthal 0221 / 221-30620 Innenstadt, Nippes und Rodenkirchen 0221 / 221-24923 Kalk und Porz 0221 / 221-31090 Mülheim 0221 / 221-29480 www.stadt-koeln.de/familienberatung www.stadt-koeln.de/gewalt-hat-viele-gesichter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/
Am 16. Dezember wurde bekannt, dass erstmals in Deutschland in einer Klinik in Sachsen nicht genügend Beatmungsgeräte für Corona-Patient_innen zur Verfügung gestanden hätten und so eine Triage-Situation entstanden sei. Vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen in der Intensivmedizin und der sich derzeit zuspitzenden Lage, muss für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen unbedingt der diskriminierungsfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit einer Triage-Situation. Es liegen lediglich Handlungsempfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) dazu vor. Sie beschreiben, nach welchen Kriterien die zu knappen Behandlungskapazitäten verteilt werden sollen. Deren diskriminierungsfreie Anwendung in der Praxis ist nach Einschätzung verschiedener Fachverbände und Selbstvertretungsorganisationen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht gesichert.
Diese Problematik liegt auch einer laufenden Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen (1 BvR 1541/20) zugrunde. Die neun Beschwerdeführer_innen, die der sogenannten Corona-Risikogruppe angehören, befürchten, dass sich die Handlungsempfehlungen der DIVI bei genauerer Betrachtung diskriminierend für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auswirken. Denn diese ziehen zur Einschätzung der medizinischen Erfolgsaussicht einer Behandlung aktuelle Erkrankungen, Komorbiditäten und den allgemeinen Gesundheitszustand heran. Es besteht die Besorgnis, aufgrund von Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen eine schlechtere Einstufung zu erhalten und dadurch medizinisch schlechter behandelt oder gar von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden. Die Beschwerdeführer_innen argumentieren, der Gesetzgeber müsse seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben gegenüber betroffenen Bürger_innen nachkommen und anhand verfassungsrechtlich nachprüfbarer Prinzipien regeln, wie Priorisierungsentscheidungen bei der Verteilung von lebensnotwendigen Ressourcen im Falle einer Triage-Situation zu treffen seien.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich seit Beginn der Pandemie dafür ein, dass die Menschenrechte auch in diesen Zeiten der verbindliche Maßstab für das staatliche Handeln sein müssen, und fordert vom Gesetzgeber, rasch eine diskriminierungsfreie gesetzliche Regelung für eine Triage auf den Weg zu bringen. Mögliche Entscheidungskriterien über die Zuweisung lebensnotwendiger Ressourcen müssen menschenrechtsbasiert ausgestaltet und unter Einbeziehung aller relevanten Akteur_innen entwickelt werden. Daher müssen Fachgespräche im Bundestag, wie das am 16.Dezember im Gesundheitsausschuss geführte Expertengespräch zur Triage, zukünftig unbedingt auch Organisationen von Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
Liebe Freund*innen und Mitglieder der ISL, viele von uns, die eine Beeinträchtigung haben und deshalb von der Gesellschaft behindert werden, müssen ständig darum kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Das zeigt sich im Alltag ganz unterschiedlich:
Ich werde von meinem Arbeitgeber nicht ernst genommen und meine Meinungen und mein Wissen sind nicht so wichtig und gerne gehört, wie die Ansichten meiner nichtbehinderten Kolleg*innen.
Ich möchte weg von der Förderschule und zusammen mit nichtbehinderten und behinderten Schüler*innen lernen! Die Schulbehörde und mein Sozialamt wollen das aber nicht und sagen: „Da wo du wohnst, gibt es keine Regelschule die geeignet für dich wäre. An deiner Förderschule bist du am besten aufgehoben. “Es wird für dich immer anstrengender und mühsamer deinen handbetriebenen Rollstuhl zu benutzen. Deine Muskelerkrankung setzt dir da Grenzen. Um trotzdem mobil und flexibel zu sein, beantragst du bei deiner Krankenkasse einen Elektrorollstuhl. Die Krankenkasse lehnt deinen Antrag jedoch ab und sagt: „Das ist zu teuer und sie können ja auch ein Familienmitglied bitten, sie zu schieben, wenn es mal zu anstrengend wird.“
Diese Beispiele zeigen, wie gesetzlich verankerte Rechte missachtet und Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion extrem erschwert und behindert werden.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL möchte mit dem Projekt „Das lass‘ ich mir nicht bieten! Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“, verschiedene Wege aufzeigen, die euch dabei unterstützen, eure Rechte durchzusetzen:
wie man z.B. einen Widerspruch schreibt, wenn ein Kostenträger die Kostenübernahme für beispielsweise ein Hilfsmittel abgelehnt hat
was eine Schlichtungsstelle ist, welche es gibt, und wie solch ein Schlichtungsverfahren genau funktioniert
Diese sind nur ein paar Punkte von mehreren, denen wir im Projekt auf den Grund gehen möchten.
Uns ist es besonders wichtig, dass das Projekt von vielen behinderten Menschen mitgestaltet wird und die Projektinhalte von ihnen selbst mitbestimmt werden.
Damit wir ein Bild davon bekommen können, was euch beim Thema „Wie setze ich meine Rechte durch?“ wirklich wichtig ist, freuen wir uns sehr, wenn ihr euch an unserer Umfrage beteiligt.
Die Fragen könnt ihr schriftlich, oder mündlich per Telefon oder Zoom beantworten. Wenn ihr gern mit uns persönlich sprechen möchtet, dann schreibt uns einfach eine Mail an: jschroeder@isl-ev.de und wir vereinbaren einen Termin. Wir nehmen uns gern viel Zeit für euch, um zu erfahren, was euch bewegt und wie wir unser Projekt so gestalten können, dass es euch wirklich etwas nützt, euch stärkt und motiviert, für eure Rechte zu kämpfen. Nun folgen die Fragen, die ihr vollständig oder auch nur teilweise beantworten könnt.
Per Mail könnt ihr die Antworten auf die Umfrage bis zum 10. Januar 2021 an jschroeder@isl-ev.de senden.
Fragen:
In welchen Bereichen habt oder hattet ihr Probleme euer Recht durchzusetzen? Beispiele: Bei der Beantragung von Hilfsmitteln, der Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung, der Eingruppierung in eine Pflegestufe, oder andere Beispiele?
Bitte beschreibt eure Probleme bei der Rechtsdurchsetzung in einigen Sätzen: Beispiel: Mitarbeitende bei Behörden geben keine Informationen, nehmen euch nicht ernst, stellen entwürdigende Fragen usw.
Was müsste sich verändern, damit ihr eure Rechte besser durchsetzen könnt?
Was würdet ihr gern wissen und welche Fähigkeiten erwerben, damit ihr bei euren rechtlichen Angelegenheiten, noch besser für eure eigenen Rechte eintreten und diese selbstbestimmt wahrnehmen und durchsetzen könnt?
Ein interaktives Online-Treffen von Menschen mit Sehbeeinträchtigung und allen Interessierten
Im Rahmen der regelmäßigen Austausch-Treffen Sehbeeinträchtigter Ratsuchender findet am 17. Dezember ab 18 Uhr eine weihnachtliche Lesung über Zoom statt. Die Geschichte „Ein Weihnachtsmann für die Erwachsenen“ liest die blinde Autorin Pilar Baumeister selbst. Im Anschluss sind alle Zuhörer*innen dazu eingeladen am Austausch aktiv teilzunehmen. Auch Ihre Geschichten, Lieder und Gedichte können Sie dazu beitragen.
Interessierte sind herzlich eingeladen sich bei uns mit Themenvorschlägen zu melden und erhalten weitere Informationen zur Teilnahme. Kontakt: Rose Jokic E-Mail: beratung@eutb-sl-koeln.deTelefon: 0221 32 22 90
Auch wir freuen uns auf die Vorweihnachtszeit. Um euch die Zeit bis zur (in diesem Jahr besonders) verdienten Festtagspause zu versüßen, startet am 1. Dezember der KSL-Adventskalender. Schaut vorbei!
zum Kalender
Mit dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November starten die jährlichen „Orange Days“, die mit vielfältigen Aktionen sichtbare Signale gegen Gewalt an Frauen setzen.
mehr erfahren
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf? Wie müssen Reha-Angebote angepasst und verändert werden, um Teilhabe sicherzustellen? Im Corona-Konsultationsprozess der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (<abbr title=“Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.“>DVfR</abbr>) untersuchen wir diese Fragen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (<abbr title=“Bundesministerium für Arbeit und Soziales“>BMAS</abbr>).
Informationen & Befragung
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
Lesbare Erfahrung
Inhaltsskalierung
Standard
Textlupe
Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
Markieren Sie Titel
Links hervorheben
Schriftgröße
Standard
Zeilenhöhe
Standard
Buchstaben-Abstand
Standard
Linksbündig
Zentriert ausgerichtet
Rechtsbündig
Optisch ansprechendes Erlebnis
Dunkler Kontrast
Leichter Kontrast
Einfarbig
Hoher Kontrast
Hohe Sättigung
Niedrige Sättigung
Textfarben anpassen
Titelfarben anpassen
Hintergrundfarben anpassen
Einfache Orientierung
Töne stummschalten
Bilder ausblenden
Emoji ausblenden
Lesehilfe
Animationen stoppen
Lesemaske
Markieren Sie Schweben
Fokus hervorheben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
24. September 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de