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Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Ausfall: Nachbarschaftshelferkurs am 30. & 31. Oktober

Der Kurs vermittelt Basiswissen im Umgang mit Menschen mit (Sinnes-)Behinderung und soll Nachbarschaftshelfer*innen Unterstützungsmöglichkeiten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen aufzeigen.
Bitte melden Sie sich an, wenn Sie teilnehmen möchten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Online-Workshop Gewaltprävention in Einrichtungen

Das KSL Köln und das KSL Münster laden Sie am 10. Dezember 2020 zu einem Online-Workshop zum Thema Gewaltprävention in Einrichtungen ein. Von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr treten wir mit Ihnen in einen offenen Dialog und schauen uns gemeinsam an, von welchen Formen von Gewalt behinderte Menschen in Einrichtungen aber auch Sie als Mitarbeiter*innen in Einrichtungen betroffen sein können. Wir möchten mit Ihnen Möglichkeiten für Veränderungen ausloten und damit langfristig Ihre Zufriedenheit und Arbeitsplatzqualität sichern.

Bitte melden Sie sich bis zum 1. Dezember 2020 unter verwaltung@ksl-koeln.de zu der Veranstaltung an.

Bitte geben Sie, neben Ihrem Namen, der Einrichtung und Ihrer Email-Adresse, bei der Anmeldung auch an, ob Sie behinderungsbedingte Bedarfe hinsichtlich eines Online-Workshops haben, z.B. Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache.

Über Ihre Teilnahme stellen wir Ihnen gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.

Bei weiteren Fragen nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf:

Ellen Romberg-Hoffmann
Projektleitung KSL Köln
romberg-hoffmann@ksl-koeln.de
0221 277 1703

Maskenpflicht trotz ärztlichem Attest – Hausrecht immer vorrangig?

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht an vielen Orten inzwischen eine sogenannte Maskepflicht. In NRW ist dies in der Coronaschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) derzeit in der Fassung vom 30. September 2020 geregelt. Jedoch gilt die Maskenpflicht nicht uneingeschränkt. Sie gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und auch nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen. Diese Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Diese Personen sind somit von der Maskenpflicht befreit und verstoßen nicht gegen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung, wenn sie sich in der Öffentlichkeit ohne Maske bewegen.

Wiederholt wird in den letzten Monaten darüber berichtet, dass Menschen mit Behinderungen, die keine Maske betrugen und ein ärztliches Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht Busse und Bahnen gegen ihren Willen verlassen mussten. Die jeweiligen Verkehrsbetriebe berufen sich regelmäßig auf ihr Hausrecht. Stellungnahme des KSL Köln

Austauschtreffen zum Thema Sehbeeinträchtigung im Alltag

Am 24. September fand ein Treffen sehbeeinträchtigter Menschen im Stadtgarten in Köln statt. Das gesellige Treffen wurde von der Beratungsstelle EUTB-Selbstbestimmt Leben Köln ins Leben gerufen. Elf Blinde und Sehbeeinträchtigte Personen nahmen teil und tauschten sich über die Themen des Alltags mit Sehbeeinträchtigungen aus. Auch ein vierbeiniger Begleiter war mit von der Partie.
Wünschenswert wäre eine solche Austauschplattform in regelmäßigen Zeitabständen, so die Teilnehmenden. Auch gemeinsame Aktivitäten, wie Wanderungen und Besichtigungen kultureller Angebote sind bei den Teilnehmenden hoch im Kurs.
Deshalb wird es künftig neben der gemütlichen Austauschtreffen auch Wanderangebote in der Natur oder auch Museumsbesuche geben.
Wenn Sie daran interessiert sind, melden Sie sich gerne per E-Mail an unter beratung@eutb-sl-koeln.de.
Weitere Informationen zu den Angeboten sowie zu Beratungsmöglichkeiten und zur Beratungsstelle finden Sie unter www.eutb-sl.de

Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen

Die LOBBY FÜR MÄDCHEN arbeitet seit über 30 Jahren als anerkannter Träger der Jugendhilfe in Köln zum Thema Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen. Sowohl Beratung und Prävention als auch zwei Mädchenzentren als Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gehören zu unserem Angebotsspektrum.

Seit nunmehr 3 Jahren haben sie auch Mädchen und junge Frauen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, Körperbehinderung und Mehrfachbehinderungen als Zielgruppe verstärkt in den Blick genommen und ihre Hilfe- und Unterstützungsangebot den Bedarfen dieser Mädchen und jungen Frauen angepasst. Es ist Lobby für Mädchen wichtig, möglichst ALLE Mädchen und junge Frauen zu erreichen.
Angebot:

  • Beratung für Mädchen und  junge Frauen bis 27 Jahren in der Beratungsstelle in Ehrenfeld und im Mädchenzentrum I in Mülheim oder aufsuchend
  • Workshop-Reihe zum Thema Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen
  • Fachberatungen zum Thema Gewalt und Gewaltschutz
  • Fortbildungen für Fachkräfte
  • Informationsveranstaltungen für Angehörige

Die LOBBY FÜR MÄDCHEN ist außerdem sehr interessiert am Austausch und der Vernetzung mit Institutionen, die im Kontakt mit Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen stehen bzw. ihre Interessen vertreten.
Kontakt: https://lobby-fuer-maedchen.de und Tel. 02 21/ 45 35 56 50