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Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Protestaktion zum BTHG am 15.09.2016 in Köln – #ungehindert

Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) der Bundesregierung liegt als Entwurf vor und lässt die Absicht deutlich erkennen, dass es sich um eine Kostendämpfungsmaßnahme handelt. Mit dem BTHG sollte die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in bisheriger Form zugunsten eines modernen Teilhaberechts ab 2017 abgelöst werden. Durch den derzeitigen Entwurf ergeben sich aus unserer Sicht allerdings erhebliche Verschlechterungen für die Betroffenen.
Unter dem gemeinsamen Motto #ungehindert wollen wir für die Verbesserung der Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage, welche am 22.09. im Bundestagsplenum zur Abstimmung steht, protestieren. Am 15.09.2016 versammeln wir uns um 18 Uhr auf dem Neumarkt in Köln. Anschließend zieht der Protestmarsch rund um den Neumarkt über die Schildergasse  bis zum Harzheimbrunnen (vor Kaufhof, Schildergasse). Dort wird abschließend eine Kundgebung stattfinden. Die Aktion findet auf Initiative von ZSL Köln, KSL Köln und dem „Bündnis für ein gutes BTHG“, einem Zusammenschluss von Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz NRW, statt.
Der Protestmarsch schließt an eine Aktion des Sozialverbands Deutschland im Rahmen der Kampagne „Ich bin nicht behindert. Ich werde behindert.“ an, die von 14 -18 Uhr auf dem Heumarkt stattfindet und vom ZsL Köln und mittendrin e.V. unterstützt wird. Die Highlights der Aktion werden eine Talkrunde zum Thema BTHG sowie eine kabarettistische Einlage zur Behindertenpolitik von Wilfried Schmickler sein.
BTHG? LÄNDER TRAUT EUCH #UNGEHINDERT NEIN ZU SAGEN!
Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Bundesteilhabegesetz beschließen möge, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).
Sollte die derzeitige Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage am 22.09.2016 im Plenum des Bundestags in seiner derzeitigen Form beschlossen werden rufen wir die Länder über den Bundesrat dazu auf von ihrem Vetorecht Gebrauch zumachen.
Erscheint zahlreich und bringt Trillerpfeife, Plakat und Banner mit. Außerdem ist geplant, dass wir uns mit Absperrband umwickeln.
Protestmarsch zum BTHG in Köln
15.09.2016, 18 Uhr
Neumarkt, 50667 Köln
Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an combrink@zsl-koeln.de.

Tag der Begegnung und HandiCap-Messe am 26.8. in Bergheim

Am Freitag, 26. August 2016, finden von 12 bis 19 Uhr gemeindam der Tag der Begegnung des SHG Hsndicap e.V. und die HandiCap-Messe in und am MEDIO.RHEIN.ERFT in Bergheim statt – der Eintritt ist frei. Gemeinsam haben sich die Veranstalter wieder viel vorgenommen rund um die Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Infostände, Kontaktangebote und Beratung, Produkte und Dienstleistungen rund um den Bedarf und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, im privaten und beruflichen Umfeld – hier wollen die Veranstalter mit ihrem Angebot Hilfe und Unterstützung anbieten.
Der 8. Tag der Begegnung des SHG Handicap e.V. findet statt
 – auf dem Hubert-Rheinfeld-Platz/Fußgängerzone
 – geöffnet von 13:00 bis 19:00 Uhr.
Das attraktive Aktions- und Bühnenprogramm im Freigelände zum Tag der Begegnung ist wieder sehr abwechslungsreich, u.a. mit einer Vielzahl von musikalischen Darbietungen.
Die Handicap-Messe findet zum 6. Mal statt im barrierefreien
 – Kulturfoyer des MEDIO.RHEIN.ERFT
 – geöffnet von 12:00 bis 19:00 Uhr
Liege- und Spezialräder, Segways und „GENNY“ – ein elektromotorischer Rollstuhl – sowie der „Hippocampe“ Freizeitrollstuhl – ein Schwimmbad-, Strand- und Geländerollstuhl sind u.a. auf der Handicap-Messe nicht nur zu bestaunen, sondern können ausprobiert werden. 
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln ist mit einem Stand auf der Veranstaltung vertreten. Hier gibt es weitere Informationen.

Bewerbungstraining für Menschen mit Seheinschränkungen

Einstellungsgespräche sind für viele Bewerber eine stressige Situation: Oft sind sie verunsichert, wenn es darum geht, über Stärken, Schwächen oder dem Interesse an einem Unternehmen zu reden. Jeder weiß, dass die Frage „Erzählen Sie mal ein bisschen von sich?“ kommt und wissen nicht genau, wie sie damit umgehen sollen. Bei Studierenden und Jobsuchenden mit Seheinschränkung besteht zusätzlich die Unsicherheit, wie man eine Sehbehinderung oder Blindheit thematisiert. Das Berufsplanungsverfahren Life/Work Planning (LWP) bietet hierzu praktische und erprobte Lösungen, die in diesem Seminar vorgestellt werden. 
In dem zweitägigen Workshop (6.1. – 8.1.2017) lernen und üben Teilnehmende mit Seheinschränkung wie sie sich optimal auf ein Einstellungsgespräch vorbereiten können. In verschiedenen praktischen Szenarien werden anhand von persönlichen Beispielen die Aussagen glaubhaft und nachvollziehbar belegt. Im Mittelpunkt stehen die eigenen Ressourcen, d.h. Fähigkeiten, Interessen und Vorlieben und wie sie mit dem Anforderungsprofil einer Stelle bzw. dem Bedarf an  qualifiziertem Personal im Unternehmen übereinstimmen. Im Anschluss können diese  Methoden selbständig genutzt und vertieft werden, um sich effektiv und authentisch auf  anstehende Einstellungsgespräche vorzubereiten.  Download des Infoflyers

Gespräch zum Bundesteilhabegesetz mit Elfi Scho-Antwerpes (MdB)

Am gestrigen Dienstag empfingen das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln und das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln die Bundestagsabgeordnete Elfi Scho-Antwerpes zu einem Informationsgespräch zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). In einem fachlichen Austausch legten Vertreterinnen und Vertreter von ZsL und KSL der SPD-Politikerin ihre weitreichenden Bedenken zum aktuellen Kabinettsentwurf zum BTHG dar. Generell stellt das Papier keinen Paradigmenwechsel dar, da der Fürsorgeansatz bestehen bleibt und nicht durch einem menschenrechtsbezogenen Ansatz abgelöst wird. Grob gesprochen, kommt dies einem Bruch des Koalitionsvertrages gleich.
Im Verlauf des 90-minütigen Gesprächs wurden exemplarisch die Hauptkritikpunkte am aktuellen Gesetzesentwurf diskutiert: das Wunsch- und Wahlrecht, bzw. das „Zwangspoolen“, die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, der Mehrkostenvorbehalt, der Punkt Einkommen und Vermögen und der angewandte Behinderungsbegriff. 
Neben aller Kritik würdigten die Vertreterinnen und Vertreter von ZsL und KSL allerdings auch grundsätzlichen Verbesserungen im Punkt Vermögen, die Stärkung der unabhängigen Beratung sowie die Option der Elternassistenz. Nichtsdestotrotz gab man Elfi Scho-Antwerpes mit auf den Weg, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass bei den Hauptkritikpunkten im Zuge der parlamentarischen Diskussion noch Verbesserungen gegenüber dem Entwurf erreicht werden können und müssen.

Petition zum Bundesteilhabegesetz

Nancy Poser, Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, hat beim Bundestag eine Petition zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingereicht. Ziel ist es nun innerhalb der kommenden vier Wochen (ab 15. August 2016) 50.000 Unterzeichner_innen zu gewinnen.
Text der Petition:
"Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK)."
Begründung:
Der vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz genügt in wesentlichen Punkten den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht.
Das Wunsch- und Wahlrecht orientiert sich in der jetzt geplanten Form (§ 104 Abs. 2 BTHG-Entwurf) vor allem an Kostengesichtspunkten, so dass gerade ein Auszug aus einer Einrichtung für Betroffene kaum mehr zu erreichen sein würde. Gefordert wird daher die ausdrückliche Übernahme des Wortlautes der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich die Garantie, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.
Bedrohlich erscheint auch das Vorhaben, eine zwangsweise gemeinsame Erbringung von Leistungen Persönlicher Assistenz erstmals rechtlich zu legitimieren (§ 102 Abs. 2 BTHG-Entwurf). Für Betroffene bedeutete dies, dass sie ihr Leben nicht mehr individuell gestalten könnten, sondern die Tagesplanung, aber auch Freizeitgestaltung an den Planungen anderer Menschen mit Behinderung ausrichten müssten, ihre Assistenten/-innen nicht mehr selbst auswählen könnten und in räumlicher Nähe zu anderen Betroffenen leben müssten, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Ein zwangsweises „Poolen“ Persönlicher Assistenz außerhalb von Einrichtungen ist deshalb abzulehnen. Zumindest für diese Konstellation ist ein Zustimmungsvorbehalt aufzunehmen.
Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe würde in § 99 Abs. 1 BTHG-Entwurf für Personen die nicht in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen sind (bzw. nicht in 3 von 9 Bereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können) unzulässig erschwert, insoweit, dass kein Anspruch auf Unterstützung mehr bestünde, sondern Leistungen lediglich nach Ermessen des Kostenträgers gewährt werden könnten. Einer Vielzahl der Betroffenen bliebe somit die Teilhabe am kulturellen, öffentlichen und politischen Leben sowie die unabhängige Lebensführung, aber auch das Recht auf Bildung verwehrt. Link zur Petition

Eine Hoffnungsträgerin in Rumänien

Raluca Popescu (26) lebt in Timisoara, Rumänien. Sie ist eine Menschenrechtsaktivistin und arbeitet als Public-Relation-Assistentin bei Ceva de Spus, einer Interessenvertretung von Menschen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen. Im Juni diesen Jahres wurde zur Gemeinderätin ihrer Heimatstadt gewählt.
1. Was verstehst du unter „Selbstbestimmt Leben“?
Für mich bedeutet „Selbstständig Leben“ Entscheidungen treffen zu können, Kontrolle über mein eigenes Leben zu haben, die richtige Unterstützung zu erfahren, ZUGANG zu haben, überall hinzukommen wo ich will, das Leben zu leben und zu genießen wie jeder andere auch.
2. Erzähle uns von deiner neuen Position. Was sind deine Pläne in deiner neuen Rolle?
Am 5. Juni 2016 wurde ich zur Gemeinderätin in Timisoara gewählt. Ich war von der Unterstützung der Gemeinde überwältigt. Allerdings bin ich mir auch meiner großen Verantwortung in den kommenden Jahren bewusst. In meiner neuen Position will ich die Stimme für Menschen mit Behinderung sein und für deren Rechte im Gemeinderat kämpfen. In den kommenden vier Jahren wird ein verstärktes Augenmerk auf der Berrierefreiheit der Stadt liegen.
3. Welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch für die Gemeinschaft der behinderten Menschen?
Einen Menschen mit Behinderung im Gemeinderat zu haben ist für Timisoara ein Novum. In der langjährigen Geschichte der Stadt gab es noch keine behinderte Person, die in der Kommunalpolitik aktiv war. Durch meine Position kann ich für Menschen mit Behinderung eine Bezugsperson auf einer höheren politischen Ebene sein, die sich mit ihren Problemen identifizieren, ihnen zuhören und sie verstehen, sie repräsentieren und für sie kämpfen kann. Hoffentlich wird dies neue Türen öffnen.
4. Wie hast du die Position die du heute innehast erreicht? Welche Unterstützung hast du dabei erfahren?
Ich habe meine Position dadurch erreicht, dass ich konkrete Anträge eingereicht habe, um die Anliegen behinderter Menschen, die ich vertrete, anzusprechen. Daraufhin wurde ich ordnungsgemäß gewählt.
5. Mit welchen Hauptproblemen sehen sich behinderte Menschen in Rumänien konfrontiert?
Im Moment gibt es viele Probleme in Rumänien. Die mangelnde Barrierefreiheit, die fehlende Unterstützung durch die Gemeinde, wo Menschen noch immer isoliert in Wohnheimen leben, falsche Vorstellungen von Menschen mit Behinderung und andere Probleme.
6. Ist die Sebstbestimmt-Leben-Philosophie den behinderten Menschen und der breiten Öffentlichkeit in Rumänien bekannt?
Unglücklicherweise liegt noch viel Arbeit vor uns, bis diese Philosophie verstanden und akzeptiert werden wird. Aber ich bin hoffnungsvoll, dass meine neue Position einen vielversprechenden Anfangspunkt auf diesem Weg markiert.
(Quelle: www.enil.eu)

Amoklauf in Japan fallen 19 behinderte Menschen zum Opfer

In der Nacht auf Dienstag hat ein 26jähriger 19 Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohnheims für behinderte Menschen in Sagaminhara nahe Tokyo (Japan) mit Messern getötet. Beim diesem Amoklauf wurden weiter 25 Personen verletzt, 20 von ihnen schwer. Die Opfer waren zwischen 19 und 70 Jahre alt, zehn der Getöteten waren Frauen. Nach der Tat stellte sich der ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung der Polizei.
Über das Motiv des Täters war zunächst spekuliert worden. Doch im Laufe des Tages kristalisierte sich ein behindertenfeindlicher Hintergrund heraus. In einem Schreiben an das Parlament vom Februar diesen Jahres, das die japanische Nachrichtenagentur Kyodo veröffentlichte, verlangte der Mann, dass alle Behinderten mit Methoden der Sterbehilfe getötet werden sollten. Er selbst sei fähig, 470 Behinderte zu töten und plane Attacken auf zwei Heime. Die Angestellten wolle er jedoch verschonen. 
Nach der schwersten Bluttat seit Ende des 2. Weltkrieges steht Japan unter Schock. Bundeskanzlerin Merkel sprach den Angehörigen der Opfer und den Verletzten ihr Mitgefühl aus (Kondolenztelegramm an den japanischen Premierminister).