Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) der Bundesregierung liegt als Entwurf vor und lässt die Absicht deutlich erkennen, dass es sich um eine Kostendämpfungsmaßnahme handelt. Mit dem BTHG sollte die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in bisheriger Form zugunsten eines modernen Teilhaberechts ab 2017 abgelöst werden. Durch den derzeitigen Entwurf ergeben sich aus unserer Sicht allerdings erhebliche Verschlechterungen für die Betroffenen.
Unter dem gemeinsamen Motto #ungehindert wollen wir für die Verbesserung der Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage, welche am 22.09. im Bundestagsplenum zur Abstimmung steht, protestieren. Am 15.09.2016 versammeln wir uns um 18 Uhr auf dem Neumarkt in Köln. Anschließend zieht der Protestmarsch rund um den Neumarkt über die Schildergasse bis zum Harzheimbrunnen (vor Kaufhof, Schildergasse). Dort wird abschließend eine Kundgebung stattfinden. Die Aktion findet auf Initiative von ZSL Köln, KSL Köln und dem „Bündnis für ein gutes BTHG“, einem Zusammenschluss von Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz NRW, statt.
Der Protestmarsch schließt an eine Aktion des Sozialverbands Deutschland im Rahmen der Kampagne „Ich bin nicht behindert. Ich werde behindert.“ an, die von 14 -18 Uhr auf dem Heumarkt stattfindet und vom ZsL Köln und mittendrin e.V. unterstützt wird. Die Highlights der Aktion werden eine Talkrunde zum Thema BTHG sowie eine kabarettistische Einlage zur Behindertenpolitik von Wilfried Schmickler sein.
BTHG? LÄNDER TRAUT EUCH #UNGEHINDERT NEIN ZU SAGEN!
Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Bundesteilhabegesetz beschließen möge, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).
Sollte die derzeitige Kabinettsvorlage als Gesetzesvorlage am 22.09.2016 im Plenum des Bundestags in seiner derzeitigen Form beschlossen werden rufen wir die Länder über den Bundesrat dazu auf von ihrem Vetorecht Gebrauch zumachen.
Erscheint zahlreich und bringt Trillerpfeife, Plakat und Banner mit. Außerdem ist geplant, dass wir uns mit Absperrband umwickeln.
Protestmarsch zum BTHG in Köln 15.09.2016, 18 Uhr Neumarkt, 50667 Köln
Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an combrink@zsl-koeln.de.
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
25. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de