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Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Nächstes Quatsch-Cafe am 16. Januar!

Hallo liebe Frauen,
wir hatten wieder ein sehr schönes Quatsch-Cafe Jahr mit euch. Danke dafür!
Im neuen Jahr möchten wir mal ein anderes Cafe ausprobieren. Den Tipp bekamen wir von einer unserer Ladies!
Das Cafe Sur ist barrierefrei, mit Behindertentoilette und ganz in der Nähe vom Comedia, nämlich in der Metzer Str. 39. Dort ist schon ein Tisch für uns reserviert.
Der nächste Termin ist:
Dienstag, 16. Januar 2018 um 16 Uhr
Wir freuen uns auf Euch!
Barbara Combrink und Jeanette Severin 

Workshop „So bringe ich mich ein – So wird´s gemacht“

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln und die Koordinierungs-, Kontakt und Beratungs-Stelle (KoKoBe) des Kreises Euskirchen haben zusammen ein Seminar für Menschen mit Behinderung angeboten. Das Seminar „So bringe ich mich ein – So wird´s gemacht“ fand in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. statt. Es wurde darüber gesprochen, wie Menschen mit Behinderung sich an ihrem Wohnort einbringen können – egal, ob im kleinen individuellen Rahmen oder mit vielen Mitstreitern in großen Aktionen. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war die Stärkung der Teilhabe und damit verbunden die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Insgesamt 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Einrichtungen im Kreis Euskirchen und interessierte Betroffene kamen in einem Workshop für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zusammen. Sie diskutierten darüber, was es heißt, Expertin oder Experte in eigener Sache zu sein. In kleinen Gruppen wurde darüber diskutiert, wie man im Kreis Euskirchen leben möchte, was man dafür braucht und wer einen dabei unterstützen kann. Besondere Bedeutung für viele Teilnehmende hatte das Thema Selbständigkeit, um irgendwann in eine eigene Wohnung ziehen zu können. Dass die Politik oft schlecht über die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen informiert zu sein scheint, wurde in vielen Diskussionen deutlich. Dies brachte eine Teilnehmerin mit ihrer Forderung auf den Punkt: „Die Politiker sollen den Menschen mit Behinderung selbst mal zuhören und nicht einfach immer alles für uns mit den Fachleuten entscheiden.“

Inklusionspreis 2018 ausgelobt

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können. Um die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verbessern, werden in Nordrhein-Westfalen viele gute Projekte und Initiativen umgesetzt, deren Trägerinnen und Träger die Landesregierung ermuntern möchte, sich für den nordrhein-westfälischen Inklusionspreis zu bewerben.
Minister Karl-Josef Laumann hat den Inklusionspreis 2018 ausgelobt. Den Text der Auslobung sowie den Online-Bewerbungsbogen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2018. Die Preisverleihung findet im Sommer 2018 statt. 
Es sind in sechs Kategorien Preise ausgelobt, der Hauptpreis in der Kategorie Arbeit und Qualifizierung ist mit drei Preisen dotiert, die weiteren Fachpreise sind mit jeweils einem Preis dotiert.
  • Arbeit und Qualifizierung (Hauptpreis, mit drei Preisen dotiert)
  • Freizeit, Kultur und Sport (Fachpreis)
  • Schulische, außerschulische und frühkindliche Bildung (Fachpreis)
  • Partizipation (Fachpreis)
  • Barrieren abbauen – Zugänge schaffen (Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen) (Fachpreis)
  • Heimat ohne Hindernisse (Sonderpreis der NRW-Stiftung
Link zum Bewerbungsbogen für den Inklusionspreis 2018

Aktionstag „Gegen Gewalt an Frauen“

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fand am Freitag den 24.11.2017 ein Aktionstag im Kölner Domforum statt. Die Veranstaltung wurde vom Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ organisiert. Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass Gewalt an Frauen kein Tabuthema in unserer Gesellschaft sein darf. Er will ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben von Frauen, Kindern und Jugendlichen unterstützen. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln ist aktives Mitglied  in diesem Arbeitskreis.
Der Aktionstag gegen Gewalt an Frauen soll darauf aufmerksam machen, dass Gewalt gegen Frauen ein weltweites Problem ist. Auch im Jahre 2017 ist Deutschland keineswegs davon ausgeschlossen. Laut einer Studie der Europäischen Kommission zu „Geschlechtsspezifischer Gewalt“ von 2016 wurde jede vierte Frau in Deutschland schon einmal Opfer von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt.
Auf dem Aktionstag informierten Filme und Infostände die Interessierten über Hilfesysteme und Unterstützungsangebote und luden zum Austausch ein. Für das musikalische Rahmenprogramm sorgte die Weltmusik-Band „HalebColonia“.  Link zum Arbeitskreis "Gegen Gewalt an Frauen"

Treffen der Behindertenbeauftragten des Regierungsbezirks Köln

Auf Einladung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln trafen sich am 27.11.2017 ehrenamtliche und hauptamtliche Behindertenbeauftragte aus Kreisen, Gemeinden und Städten des Regierungsbezirks zu einem Austauschtreffen in Köln-Deutz. 
Veranstalter und Teilnehmende waren sehr erfreut über die Anwesenheit von Claudia Middendorf, der neuen Landesbehindertenbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nahm sich viel Zeit, um das KSL und die anwesenden Behindertenbeauftragten kennenzulernen. Es kam zu einem sehr produktiven Austausch bei dem Wünsche und Anregungen an Frau Middendorf, das KSL und auch die LAG Selbsthilfe herangetragen wurden.
Besonders positiv wurde der Vorschlag von Frau Middendorf aufgenommen im kommenden Frühjahr ein Treffen aller Behindertenbeauftragten in NRW zu organisieren, an dem auch die KSL teilnehmen sollen. Auch die Idee regelmäßiger regionaler Sprechstunden in Kooperation mit den regionalen Behindertenbeauftragten sorgte für allgemeinen Zuspruch. Alle Behindertenbeauftragten waren sich einig, dass sie sich Vernetzung und gegenseitige Unterstützung wünschen.
Im Austausch wurde deutlich, dass eine Differenzierung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sinnvoll wäre, da Wissensstand und Aufgaben sehr unterschiedlich ausfallen. Die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zeigten auf, dass ihnen oft Informationen fehlen und sie sich mühevoll in die Materie einarbeiten müssen. Somit wäre ein fachpolitischer Austausch auf örtlicher Ebene hilfreich, der auch durch die Angebote des KSL unterstützt werden kann.
Ein großes Anliegen wurde ebenfalls an Frau Middendorf herangetragen, die Verbesserung der Landesbauordnung (LBO). Konkret gefordert wurde, dass sie sich im Namen der Behindertenbeauftragten und für die behinderten Menschen für eine verbesserte LBO, besonders im Hinblick auf rollstuhlgerechten Wohnraum, einsetzen möge.

Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt

Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten, die in der aktuellen Landesbauordnung bereits vorgesehen ist, zurückzunehmen. Nach Auffassung des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln verschließt sie sich damit dem demografischen Wandel, den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft und dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dies ist eine klare Entscheidung zu Gunsten der Immobilien-Wirtschaft und gegen die behinderten Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW. 
Behindertenverbände und Selbsthilfe sehen die Hoffnungen auf eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt schwinden. Denn bereits jetzt stehen nicht ausreichend rollstuhlgerechte Wohnungen zur Verfügung. Ferner wird der Bedarf angesichts des demografischen Wandels und dem zunehmenden Ausbau ambulanter Betreuungssettings in der Alten- und Behindertenhilfe weiter rasant ansteigen. 
Da jedoch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen nur selten von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden, sollten diese über eine Quote in der Landesbauordnung gezwungen werden, ihre Planungen entsprechend anzupassen. Ohne eine entsprechende Quote wird die Bauwirtschaft keine Veranlassung sehen, sich freiwillig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Die Quote bleibt also notwendig, um Menschen im Rollstuhl dringend benötigten, angemessenen Wohnraum anbieten zu können, eine UN-BRK-konforme Wahlfreiheit bei der gewünschten Wohnform sicherstellen zu können und Nordrhein-Westfalen als attraktiven und inklusiven Wohnort zukunftssicher zu gestalten.
Das KSL für den Regierungsbezirk Köln hält den Erhalt der aktuellen Regelungen in der Landesbauordnung zur Barrierefreiheit für alle Wohnungen und einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen für dringend geboten und hofft auf eine kritische Prüfung der Überlegungen der Landesregierungen zur Streichung dieser Regelungen.