BAUM Retec AG – Hersteller von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen ist insolvent.
Nutzer der Hilfsmittel der Firma Baum können bei Fragen das Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg kontaktieren. Die Beratung ist kostenfrei.
Telefon: 0931 – 90 01 853 Mail: oliver.schroeder@bfw-wuerzburg.de
In gemütlicher Atmosphäre mit anderen Frauen klönen, sich austauschen, Spaß haben – das bieten wir allen interessierten Frauen regelmäßig an! Der aktuellen Termin (Achtung: neuer Ort!):
Dienstag, 20. Februar 2018 um 16 Uhr im Cafe Sur, Metzer Straße 39 in 50677 Köln.
Wir haben diesmal einen Gast, der uns etwas zum Thema Selbstverteidigung erzählt.
Damit wir besser planen können, melde dich unter info@zsl-koeln.deoder telefonisch unter 0221 – 32 22 90 an.
Auf Anfrage von Matthias Birkwald, Mitglied des Bundestages (MdB) und parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Die Linke, fand am 6. Februar 2018 ein gemeinsames Gespräch im ZsL statt.
Herr Birkwald, Mitglied im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales, hatte erfahren, dass wir aktuell Fördergelder vom Bund für die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) erhalten haben.
Auch aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft seines Wahlkreisbüros zum ZsL zeigten Herr Birkwald und sein Mitarbeiter Herr Lindweiler großes Interesse an der Arbeit von ZsL, KSL Köln und EUTB Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln.
Geschäftsführer Horst Ladenberger umriss zunächst die Geschichte und die bereits abgeschlossenen Projekte des Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln e.V.
Es folgte ein angeregter Austausch zu aktuellen Themen und Projekten, vorwiegend die EUTB, für die dem Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln e.V. bisher als einzige Kölner Anlaufstelle Gelder bewilligt wurden.
Neben inhaltlichen Erläuterungen zur EUTB wurde auch über das Antragsverfahren, die Auswahl der Beratungsstellen sowie unseren Anspruch, die Auswahl der Berater möglichst behinderungsübergreifend zu treffen, gesprochen.
Wir bedanken uns bei Herrn Birkwald für sein Interesse an unserer Arbeit und freuen uns auf weiterhin gute Nachbarschaft!
Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen in der gesundheitlichen Selbsthilfe
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL schreibt mehrere Plätze zur Teilnahme im aktuellen Projekt „Lernort Selbsthilfe“ aus. Das Projekt soll Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen bzw Beeinträchtigungen (chronischer Erkrankung, Psychiatrieerfahrung, etc.) darin stärken, ihre Ressourcen in der gesundheitlichen Selbsthilfe besser zur Geltung zu bringen. „Selbstvertretungsorganisationen machen nämlich häufig die Erfahrung, anders als ‚traditionelle‘ Selbsthilfegruppen oder -organisationen, manchmal nicht so richtig ‚reinzupassen‘ oder dazuzugehören. Das ergibt dann Schwierigkeiten, wie mangelnde Chancen der Beteiligung in gesundheitspolitischen Kontexten oder ganz konkret bei der Beantragung von Fördermitteln. Dabei haben Selbstvertretungsorganisationen und ihre Mitglieder ganz besondere Stärken, und sie engagieren sich sehr wohl mit gesundheitsbezogenen Themen“, so Projektreferentin Eva Buchholz.
Das Projekt will daher bei den besonderen Merkmalen und Arbeitsweisen von Selbstvertretungsorganisationen ansetzen:
beeinträchtigungs- und diagnoseübergreifendes Vorgehen – die klassische Selbsthilfe arbeitet diagnosespezifisch
Verknüpfung von gesundheitlichen und behindertenpolitischen Fragestellungen
Kombination von Selbsthilfe und Selbstvertretung
Bedeutung von Assistenz und der Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen
eher Empowerment-Angebote und behindertenpolitische Stammtische als diagnosebezogene Selbsthilfegruppen, etc.
Diese Aspekte wollen wir als Stärken verstehen, aber gleichzeitig nach Wegen suchen, wie das Thema „Gesundheit“ und „gesundheitliche Selbsthilfe“ innerverbandlich konkretisiert und ausgebaut werden kann, und wie den Schwierigkeiten zu begegnen ist, die Selbstvertretungsorganisationen oft erfahren (insbesondere in Sachen Anerkennung – Beteiligung – Förderung).
Interessensbekundungen für eine Teilnahme sind bis zum 15. Februar 2018 per Mail an info@isl-ev.de zu richten.
Geplant sind zwei Workshops in Erkner bei Berlin (Frühjahr und Herbst 2018) und eine begleitende Beratung im Bereich der Organisationsentwicklung, der Nutzung von Angeboten der Selbsthilfeförderung, der Weiterentwicklung und Schärfung des eigenen Profils im Bereich der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Detaillierte Informationen zum Projekt, das von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung auf Bundesebene finanziert wird, sind der beigefügten Ausschreibung zu entnehmen.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat gemeinsam mit der diesjährigen Ehrenamtspatin Sabine Heinrich den Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2018“ ausgelobt. Um das Engagement junger Menschen besonders zu würdigen, gibt es erstmals einen Sonderpreis "Jung und engagiert". Der Teilnahmeschluss ist der 6. April 2018.
Information und Bewerbung
Projektmitarbeitende für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bei „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. gesucht
Bei „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. sind vorbehaltlich einer Finanzierungszusage ab Februar 2018 bzw. zum nächstmöglichen Termin zwei Stellen in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Teilzeit zu besetzen. Die Stellen sind zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung soll für Menschen mit Behinderungen in Köln und Umgebung ein Beratungsangebot entstehen, das parteilich, ganzheitlich, unabhängig und emanzipatorisch sowie dem Peer-Prinzip verpflichtet ist. Das Angebot umfasst zunächst die Inhalte des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) und dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Träger „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. arbeitet seit über 30 Jahren zum Thema Behinderung und Selbstbestimmung. Alle Mitarbeitenden sind selbst beeinträchtigt und arbeiten nach dem Prinzip des Peer Counseling. Wir sind stolz auf unsere Arbeit und möchten mit diesem Angebot weiterhin denjenigen, die unseren Rat suchen, bestmögliche Unterstützung bieten, um Selbstbestimmung und Teilhabe umzusetzen.Die öffentliche Bewusstseinsbildung verstehen wir als wesentlichen Teil unserer Aufgaben.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Ein Interesse an Öffentlichkeitsarbeitsowiepolitischer Interessenvertretung ist wünschenswert. Eine der Stellen ist mit einem Umfang von 30 Wochenstunden zu besetzen, die andere mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25.
Vorliegen einer anerkannten Behinderung sowie persönliche Auseinandersetzung mit derselben
Identifizierung mit den Grundsätzen selbstbestimmten Lebens sowie Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Behinderung, Selbstbestimmung, UN-BRK und BTHG
persönliche Positionierung und theoretische Auseinandersetzung mit Behinderung, Diskriminierung, Teilhabe, Inklusion, Empowerment etc.
Bereitschaft zur Weiterbildung auch außerhalb Kölns
Erfahrungen/Kenntnisse der Beratungs- und Leistungsangebote für Menschen mit Behinderung im Regierungsbezirk Köln erwünscht
Freude am Umgang mit Menschen und an der Arbeit in einem Team
selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise, gute PC-Kenntnisse (v.a. MS Office)
Mobilität innerhalb NRWs
Wir bieten Ihnen:
Mitarbeit in einer Institution in Köln, die sich als Wegbereiter für die Umsetzung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung versteht
Möglichkeit zu beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung
Zusammenarbeit in einem Team
regelmäßige Teambesprechungen, Supervision und kollegialer Austausch
Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bewerbungsfrist ist der 17. Dezember 2017. Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an: SL Köln, c/o ZsL Köln, Herrn Horst Ladenberger, An der Bottmühle 2, 50678 Köln. Email-Bewerbungen bitte nur als zusammengefasstes PDF-Dokument an: ladenberger@zsl-koeln.de
Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz anderweitiger Beschäftigung
Dem Anspruch eines schwerbehinderten Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz steht nicht entgegen, dass dieser bereits eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 23. Januar 2018 entschieden.
Der Kläger ist blind und zu 100 % als Schwerbehinderter anerkannt. Er steht seit 2000 als Beamter im Dienst des luxemburgischen Staates. Bis 2013 reduzierte er schrittweise diese Tätigkeit auf 50 %, um daneben eine von ihm 2008 gegründete Firma zu betreiben, die Künstler vermittelt und managt. Hierfür begehrte er die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Der Beklagte lehnte diesen Antrag im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit ab. Die Kostenübernahme diene dem Abbau der Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen. Der Kläger sei indessen nicht arbeitslos, sondern durch seine Berufstätigkeit als Beamter bereits in das Arbeitsleben integriert. Die nach Zurückweisung des Widerspruchs erhobene Klage war in beiden Vorinstanzen erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz als begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Notwendigkeit der Arbeitsassistenz ist nicht deshalb zu verneinen, weil der schwerbehinderte Mensch bereits einer anderen Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Zwar kommt dem Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Rahmen der auf die Erwerbstätigkeit bezogenen Regelungen des Schwerbehindertenrechts eine wesentliche Bedeutung zu. Drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit des schwerbehinderten Menschen stellen aber keine notwendigen Bedingungen für die begehrte Kostenübernahme dar. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz dient auch der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Deshalb ist es (wie bei nichtbehinderten Menschen) grundsätzlich ihre Sache zu entscheiden, welchem Beruf sie nachgehen, ob sie diesem ihre Arbeitskraft vollumfänglich widmen oder ob sie diese anteilig für mehrere Erwerbstätigkeiten einsetzen. Ebenso wenig darf es sich zum Nachteil schwerbehinderter Menschen auswirken, wenn sie sich entscheiden, den Umfang einer ausgeübten Beschäftigung zu reduzieren oder den Arbeitsplatz bzw. Beruf zu wechseln und für die neue Tätigkeit eine Arbeitsassistenz zu beanspruchen. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts ermöglichen nicht die Entscheidung, ob, in welcher Art und in welchem Umfang der Kläger bei seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Unterstützung bedarf. Deshalb ist die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen.
Im Rahmen der Studie „Mobilität 2020 – mehr Training – mehr Mobilität – mehr Teilhabe für Rollstuhlnutzer“ des Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) an der Deutschen Sporthochschule Köln werden im Februar und März 2018 in Köln Mobilitätstrainings für Menschen angeboten, die im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Ziel des Projekts ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an Mobilitätstrainings für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Allen betroffenen Personen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, den souveränen Umgang mit dem eigenen Hilfsmittel zu erlernen und zu verbessern. Nachhaltig soll damit die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Zudem soll die Wirksamkeit der Mobilitätstrainings wissenschaftlich nachgewiesen werden.
Flyer zum Projekt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Irina London (Tel. 02234-2052-372, london@fi-bis.de)
Wir freuen uns, dass unser Trägerverein "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln e.V. zu den Ersten in NRW gehört, der eine Bewilligung für das Projekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) erhalten hat. Grundlage ist der § 32 SGB IX und gefördert wird dies durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kurze informationen finden Sie in diesem Flyer.
Ausführliche Informationen gibt es auf folgender Homepage:www.teilhabeberatung.de
Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der EUTB unter der bekannten Rufnummer 0221-322290
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
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Standard
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Standard
Linksbündig
Zentriert ausgerichtet
Rechtsbündig
Optisch ansprechendes Erlebnis
Dunkler Kontrast
Leichter Kontrast
Einfarbig
Hoher Kontrast
Hohe Sättigung
Niedrige Sättigung
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Titelfarben anpassen
Hintergrundfarben anpassen
Einfache Orientierung
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Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
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Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
27. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de