Für ein neues Filmprojekt über Behindertenfeindlichkeit sucht das Medienprojekt Wuppertal TeilnehmerInnen und KooperationspartnerInnen.
In dem inklusiven Videoprojekt soll mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung eine Filmreihe zum Thema Behindertenfeindlichkeit produziert werden. Porträtiert werden sollen Diskriminierungen im Alltagsleben von jungen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und ihre Auswirkungen auf die Betroffenen.
Die Filmreihe soll anschließend öffentlich im Kino präsentiert und auf DVD für die Aufklärungs- und Präventionsarbeit genutzt werden. Ziel der Filme ist die Akzeptanz von Diversität, Sensibilisierung und der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung.
Interessierte können sich beim Medienprojekt Wuppertal melden:
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/videoprojekt-behindertenfeindlichkeit
Der Landesbehindertenbeirat hat in einer Resolution die Verkehrsunternehmen in NRW aufgefordert, ab sofort die Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr wieder zu erlauben, heißt es in der Pressemitteilung des Landesebehindertenbeauftragten NRW Norbert Killewald vom 12. Januar 2015. Im Landesbehindertenbeirat sind Behindertenverbände, Leistungsanbieter, Kommunale Spitzenverbände und gesellschaftlich relevante Organisationen vertreten.
In seiner Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat unter anderem:
Die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV ist sicherzustellen!
Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen.
Die Landesregierung wird gebeten, das anstehende Gutachten so breit aufzustellen, dass es eine umfassende Betrachtung zur Vorbereitung von langfristigen Lösungsvorschlägen ermöglicht.
Zudem soll die Landesregierung darlegen, wie das derzeitige Verbot mit den Antidiskriminierungsrichtlinien und der UN-BRK in Einklang stehen.
Die gesamte Resolution erhalten Sie auf den Seiten des Landesebehindertenbeauftragten.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bietet eine Empowerment-Schulung für behinderte Menschen zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention an.
Sie wollen sich und Ihre Fähigkeiten zur Selbstvertretung stärken?
Sie wollen ein kleines Projekt für die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention entwickeln und durchführen?
Sie sind behindert oder chronisch krank?
Dann können Sie sich bewerben.
Die Schulung findet an 4 Wochenenden zwischen März und Oktober 2015 in Düsseldorf statt.
Alle Informationen gibt es auf der Seite der ISL e.V.
Im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK hat das Land NRW einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion (Inklusionsstärkungsgesetz) vorgestellt. Das KSL Rheinland begrüßt diese Initiative ausdrücklich, auch wenn an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf gesehen wird.
Die ausführliche Stellungnahme des KSL Rheinland in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. Theresia Degener zu diesem Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen.
Seit dem 15. Dezember 2014 werden in Kölner Bahnen und Bussen keine E-Scooter mehr mitgenommen – ein folgenschwerer Entschluss für die vielen betroffenen Menschen. Das KSL Rheinland hat die Entscheidung der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) kommentiert und weist darauf hin: Das Recht auf Mobilität ist ein Menschenrecht!
Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen.
Das ZsL Köln macht von Freitag, 19. Dezember Pause.
Ab Montag, 5. Januar 2015 sind wir gerne wieder für Sie da.
Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen, die im letzten Jahr gemeinsam mit uns an der gleichberechtigten Teilhabe und an der Verwirklichung von Selbstbestimmung behinderter Menschen mitgewirkt haben. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Inspiration, viele schöne Begegnungen und persönliche Erfolge!
Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e. V. bietet im Rahmen des Modellprojekts "Elternassistenz erproben – Umsetzung Art. 23 UN-BRK voranbringen" im Frühjahr 2015 in Erfurt eine Fortbildung für Elternassistentinnen und Elternassistenten an. Die Fortbildung richtet sich an Personen, die bereits als Elternassistent/in arbeiten oder die sich für dieses Arbeitsfeld interessieren.
Elternassistenz unterstützt Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen und chronischen Erkrankungen dabei, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen.
An zwei Wochenenden befassen sich die Teilnehmer/innen u. a. mit folgenden Fragen: Was erwarten behinderte Eltern von einer Elternassistenz? Wie gelingt eine gute Arbeitsbeziehung, damit die Eltern die notwendige Unterstützung erhalten, sich das Kind wohlfühlt und trotzdem die Eltern erste Bezugsperson für das Kind bleiben? Was brauche ich, um als Elternassistent/in gut arbeiten zu können?
Termin: 20.-22.3.2015 und 8.-10.5.2015
Anmeldeschluss ist der 20.02.2015. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Es fallen keine Teilnahmegebühren an, die Vollverpflegung wird vom Veranstalter übernommen. Kosten für Anreise und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie der Beratungsstelle Elternassistenz des bbe e. V. in Erfurt, Tel. 0361/7525228, elternassistenz-erfurt@behinderte-eltern.de
Das KSL Rheinland beteiligt sich aktiv am derzeitigen Prozess der Entwicklung eines neuen Teilhaberechts für Menschen mit Behinderung, damit diese im Sinne der UN-BRK gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können.
Hierzu hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem auch Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Rheinland mitarbeitet, einen Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe entwickelt. Kern dieses Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Sozialen Teilhabe einschließlich der ergänzenden ambulanten Pflege im Sozialgesetzbuch IX statt wie bisher im Sozialhilferecht. Zudem sollen Leistungen der Sozialen Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten oder deren Angehöriger erbracht werden.
Der Gesetzentwurf des FbJJ kann hier heruntergeladen werden.
Zwar wird im Koalitionsvertrag von 2013 betont, dass man „Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln“ möchte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 78), jedoch wird von Seiten der Politik immer wieder betont, dass diese Neuregelung keine eigene Ausgabendynamik entwickeln dürfe.
Umso wichtiger ist es, dass behinderte Menschen den derzeitigen Gesetzgebungsprozess kontinuierlich und kritisch begleiten, um die Sichtweise und die Forderungen von Menschen mit Behinderungen an ein neues Teilhaberecht außerhalb der Sozialhilfe mit allem Nachdruck zu vertreten.
Das KSL Rheinland ist in diesen Prozess auf vielfältige Weise eingebunden. Am 29. März 2014 stellte Carl-Wilhelm Rößler den Entwurf des FbJJ für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe beim Arbeitskreis Selbst Aktiv der NRWSPD vor. Gemeinsam mit dem Verwaltungswissenschaftler Dr. Harry Fuchs wurden die wesentlichen Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Teilhaberechts erörtert und die Forderung nach einem bedürftigkeitsunabhängigen Leistungssystem bekräftigt.
Am 24. September 2014 nahm er an einer Expertenkonsultation der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. zum Bundesteilhabegesetz und zur Weiterentwicklung des SGB IX teil. Außerdem hat er an einer Expertenrunde des BMAS zur Konzeption des neuen Teilhaberechts teilgenommen, um die Interessen der behinderten Menschen zu vertreten.
Die Seite www.teilhabegesetz.org bietet laufend Informationen zur aktuellen Gesetzeskampagne zur Sozialen Teilhabe.
Aktuell läuft eine Petition zum Thema, mit der jeder einzelne das Verfahren mit seiner Stimme unterstützen kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dokumentiert den Prozess auf der Seite www.gemeinsam-einfach-machen.de
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
26. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de