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Autor: Petra Dillmann-Hoppe

Menschenrechtsinstitut begleitet Umsetzung der UN-BRK in NRW

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen intensiviert.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt.“
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. „Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden“, so Aichele weiter.
Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach §11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Prof. Harald Rau zu Besuch bei ZsL und KSL

Am gestrigen Donnerstag war Prof. Harald Rau zu Besuch beim Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln und dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln. Der Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln traf sich zum fachlichen Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ZsL und KSL.  Im Verlauf des 90-minütigen Gesprächs wurden die Geschichte der Selbstbestimmt Leben Bewegung sowie Geschichte, Struktur und Wirkungsbereiche der beiden Zentren vorgestellt. Abschließend tausche man sich über zukünftige Herausforderungen aus, speziell über das Thema der unabhängigen Beratung.

Seminar „Berufseinstieg mit Behinderungen und chronischen Krankheiten“

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) veranstaltet vom 8. bis zum 11. August 2017 ein mehrtägiges Seminar zur Vorbereitung des Berufseinstiegs für Studierende mit Beeinträchtigungen in fortgeschrittenen Studienphasen.
Termin
8. bis 11. August 2017
Zielgruppe 
Studierende sowie Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen
Themen
  • Bewerbungsschreiben in Theorie und Praxis
  • Allgemeine Hinweise und persönliche Tipps zu den Bewerbungsunterlagen
  • Besprechung der Bewerbungsmappen
  • Simulation von Bewerbungsgesprächen
  • Möglichkeiten der Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Arbeitsagenturen
Ort
Jugendherberge Köln-Riehl

Weitere Informationen und Anmeldung 

Bundesarbeitsgericht lockert die Anforderungen an die Mitteilung einer Schwerbehinderung in einer Bewerbung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine zuletzt ergangene Rechtsprechung auf und verlangt nicht länger, dass man, um die Rechte des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nehmen zu können, in einer Bewerbung ausführlich den Grad der Behinderung (GdB) oder weitere Einzelheiten zur Behinderung darlegt. Vielmehr ist es ausreichend, von einer Schwerbehinderung zu sprechen und sinnvollerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) der Bewerbung beizufügen. Nach Auffassung des BAG können Einzelheiten zur jeweiligen Beeinträchtigung im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs erörtert und müssen nicht in der Bewerbung aufgeführt werden. Download des Merkblatts

Offener Brief an Armin Laschet und Christian Lindner

In einem offenen Brief mit dem Titel "Inklusion hat viele falsche Freunde" wendet sich der Elternverein für inklusive Bildung NRW an Armin Laschet (Fraktionsvorsitzender CDU NRW) und Christian Lindner (Fraktionsvorsitzender FDP NRW). Darin veruteilen dessen Mitglieder und Unterstützer die "Anti-Inklusions Polemik" im Rahmen des Wahlkampfes. Zum offenen Brief auf www.eine-schule-fuer-alle.info.

Mentoring-Programm sucht Mentees (w) mit Behinderung

Das Competentia Mentoring-Programm sucht Akademikerinnen mit Behinderung / gesundheitlicher Beeinträchtigung am Übergang von der Hochschule in kleinere und mittlere Unternehmen.
Acht Mentorinnen/Mentoren aus der Region Köln stehen als potentielle Tandempartnerinnen/Tandempartner für Sie bereit. Sie kommen aus den folgenden Branchen und Industriezweigen: Produktion von Textilmaschinenzubehör, Produktion von Satellitenanlagen, Architektinnen/Immobiliensachverständige, Sprachschule, Rechtsanwältin, Beratung und Finanzwesen. Es sind Personen aus der Leitungsebene bzw. Führungsebene: Inhaberin/Inhaber und Personalverantwortliche.
Durch die Teilnahme als Mentee profitieren Sie in vielerlei Hinsicht:

  • Sie lernen potentielle Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber aus der Region Köln kennen
  • Sie gewinnen einen direkten Einblick in die Personalarbeit von Unternehmen
  • Sie erfahren, was kleine und mittlere Unternehmen von ihren zukünftigen Fach- und Führungskräften erwarten
  • Sie haben die Möglichkeit, Unternehmen für das Thema Behinderung/gesundheitliche Beeinträchtigung zu sensibilisieren
Das Mentoring-Programm ist ein Projekt des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Region Köln. Ziel des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Region Köln ist es, ein Personalentwicklungsinstrument für ein bedarfsorientiertes, erfolgreiches und inklusives Personalamanagment zu erproben, damit kleine und mittlere Unternehmen Akademikerinnen mit Behinderung / gesundheitlicher Beeinträchtigung als potentielle Fach- und Führungskräfte wahrnehmen.
Als Fachexpertinnen und Fachexperten sowie als wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen dem Projekt die Mitglieder der Projektgruppe zur Verfügung. Dazu zählen in alphabetischer Reihenfolge: Agentur für Arbeit Köln, Bundesagentur für Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Industrie – und Handelskammer zu Köln Fachberatung Inklusion, Jobcenter Köln, Handwerkskammer zu Köln Fachberatung Integration, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln, Landschaftsverband Rheinland -Integrationsamt-, MitArbeit! In Köln, Universität zu Köln (Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation) und Wirtschaft inklusiv.
Der Start des zwölfmonatigen Mentoring-Programms ist für Ende März 2017 vorgesehen. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch die Universität zu Köln, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation.
In dem Kurzflyer "Werden Sie Mentee" können Sie sich über das Programm informieren. Bei Interesse an einer Teilnahme füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden diesen an: alexa.dreyer@stadt-koeln.de bzw. forden Sie eine Word-Datei an. 
Frau Alexa Dreyer steht Ihnen unter der Telefonnummer: 0221 355065-50 für Fragen gerne zur Verfügung.  Download Kurzflyer Download Fragebogen

Kontroverse Debatte zum Bundesteilhabegesetz im Deutschlandfunk

Gemeinsamen mit Eva-Maria Thoms von Mittendrin e.V., Dr. Christian Huppert vom Paritätischen, sowie Matthias Münning von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) diskutierte Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln über die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Situation behinderter Menschen. Dabei wurde deutlich, dass die Hoffnungen und Erwartungen von Menschen mit Behinderung in vielerlei Hinsicht enttäuscht worden und stattdessen Sparinteressen und Kontrollbedürfnisse der Leistungsträger sowohl den Gesetzgebungsprozess als auch das Gesetz selbst dominieren. Thematisiert wurde auch die beeindruckende neue Protestkultur der Betroffene gegen das BTHG. Mit großem Engagement und viele Leidenschaft konnten durch diese Protestaktionen zumindest einige kritikwürdige Regelungen verhindert oder zumindest gemildert werden.
Wer sich die Sendung noch einmal anhören möchte, findet hier den entsprechenden Link:
Deutschlandfunk Marktplatz Bundesteilhabegesetz (2.2.2017)

Petition: Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung von Mukoviszidose-Patienten

Liebe Alle,

wir benötigen Ihre/Eure Hilfe! Denn die Versorgung von Menschen mit Mukoviszidose in Deutschland ist gefährdet. Der Mukoviszidose e.V. hat daher eine Online-Petition an den deutschen Bundestag gestartet, die das Ziel hat, die medizinische Versorgung von Menschen mit Mukoviszidose sicherzustellen. 

Einige Beispiele:

  • In Braunschweig wurden 2016 das Vinzenzkrankenhaus und auch die Mukoviszidose-Ambulanz geschlossen. 26 Patienten haben nun keine wohnortnahe Betreuung mehr. 
  • In Erlangen wurde der Kinderklinik untersagt, erwachsene Mukoviszidose-Patienten zu behandeln. Die Erwachsenen-Ambulanz nimmt die rund 85 betroffenen Patienten aber nicht auf, weil die Behandlung von Mukoviszidose-Patienten defizitär ist. Den nächstgelegenen Standorten fehlen die notwendigen Ressourcen, um die Patienten zu übernehmen. 
  • Im Saarland fehlen in der Mukoviszidose-Einrichtung das qualifizierte Pflegepersonal sowie ein ausreichender ärztlicher Stellenumfang, so dass es zu Engpässen bei der Versorgung der Schwerkranken kommt. 

So darf es nicht weitergehen! Es muss sich etwas ändern bei der Versorgung von Mukoviszidose-Patienten. In unserer Petition fordern wir den Bundestag auf, Strukturen zu schaffen, die die medizinische Versorgung der Erkrankten und ihre Finanzierung bundesweit einheitlich und nachhaltig absichert.

Für den Erfolg unseres Vorhabens benötigen wir 50.000 Unterschriften. Bitte helfen Sie uns: Unterzeichnen Sie die Online-Petition, fordern Sie Familie, Freunde, KollegInnen und Bekannte dazu auf, die Petition zu unterschreiben. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Menschen mit Mukoviszidose in Deutschland zukünftig angemessen versorgt werden. 

Die Petition steht bis zum 15.2.2017 hier: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_06/Petition_69295.html

Eine Anleitung zur Registrierung auf der Seite des Deutschen Bundestags und als Alternative eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken finden Sie unter www.muko.info.

Mehrfachempfang der E-Mail möchten wir bitten zu entschuldigen. Wir versuchen mit diesem wichtigen Anliegen, so viele Menschen wie möglich zu erreichen. 

Jetzt gilt‘s! Machen Sie mit! Danke!
 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kruip
Vorsitzender des Mukoviszidose e.V.