Köln 10. März 2017 Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.
Die Berichterstattung in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ hat die aktuelle Betreuungssituation von behinderten Menschen zum Thema gemacht. Die dramatischen Bilder zeigen sehr deutlich die Haltung mancher Betreuerinnen und Betreuer gegenüber behinderten Menschen und aufgrund der Bilder ist es jetzt nicht mehr möglich, Ausreden oder beschwichtigende Erklärungen zu finden. Ja, diese Bilder waren so aussagekräftig, dass diejeweilige Einrichtungsleitung reagierenund die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Aber ist es damit getan sich aufzuregen? Reicht es aus, die im Film gezeigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsrechtlich zu sanktionieren? Ist es nötig, sich gegenseitig anzugreifen und dem jeweils anderen die Schuld zuzuschreiben? Wer hat was gewusst? Wer hat nicht reagiert?
Aus Sicht des KSL Köln muss der Fokus darauf gelegt werden, dass ein erneu-tes Entstehen derartiger Verhältnisse und Zustände für die Zukunft möglichst ausgeschlossen werden kann. Hierzu müssen die Rahmenbedingungen in de-rartigen Einrichtungen in vielerlei Hinsicht drastisch verändert werden.
Fakt ist, dass viele behinderte Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufwachsen und leben; diese wirken oft so zusammen, dass eine „totale Insti-tution“ im Sinne Goffmans entsteht, in der ganz eigene Regeln herrschen. Be-hinderte Menschen werden dort betreut, unterstützt und gefördert. Es gibt eine klare Hierarchie – nämlich (nichtbehinderte)Betreuerinnen und Betreuer oben und behinderte Menschen unten. Dieoben stehenden Betreuerinnen und Betreuer sagen, wer, was, wann und wie macht. Behinderte Menschen werden immer noch primär an ihren Defiziten gemessen und beurteilt; andere Menschen sprechen ihnen Fähigkeiten ab und ordnen sie spezifischen Behinderungsgruppen zu. Wie sollen behinderte Menschen in einem solchen Kontext lernen, sich selbst zu vertreten und eigene Wünsche, Rechte und Bedürfnisse zu äußern?Auch heute noch werden ihnen diese häufig abgesprochen (so wie es auch in diesem Film zu sehen ist, z.B. bei der Frage, wieviele Butterbrote gegessen werden dürfen). Es fällt schwer zu glauben, dass die Leitungsebenen der Wohnheime und der Werkstätten von der Haltung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichts wissen.
Die eigentliche Frage, die sich hier stellt, ist, welche grundsätzliche Haltung steckt dahinter? Innerhalb der gezeigten Einrichtungen greift „Verrohung“ in Wort und Tat um sich. Diese Verrohung ist so an der Tagesordnung, dass sie den Verantwortlichen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Angehörigen und den gesetzlichenBetreuerinnen und Betreuern der dort untergebrachten behinder-ten Menschen oftmals gar nicht mehr auffällt und sie diese Zustände deshalb gar nicht mehr thematisieren oder gar verändern können.
Deshalb ist dringend erforderlich, behinderte Menschen als selbstbestimmte Individuen wahrzunehmen, dieihre Rechte kennen, sich dieser bewusst sind und deren Umsetzung einfordern dürfen und sollen; sie hierzu zu befähigen, diese Rechte zu kennen und dafür einzustehen, ist eine ganz wichtige Aufgabe. Dazu sind in den Einrichtungen den behinderten Menschen unabhängige Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung zu stellen, die ihnen – parteilich – zur Seite stehen und nur ihnen gegenüber verpflichtet sind.
Wichtig ist hierbei: Die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde sowie Selbstbestimmungsrechte sind nicht an geistige Leistungsfähigkeiten geknüpft, sondern stehen den Betroffenen allein aufgrund des Menschseins zu. Dies gilt auch für Menschen mit dementiellen Erkrankungen oder kognitiven Einschrän-kungen.Ein Absprechen dieser Rechte stellt immer, auch wenn es rein fürsorg-lich intendiert ist, eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen dar.
Umgekehrt ist es genauso wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derarti-gen Einrichtungendie Möglichkeit zu geben, sich an unabhängige Vertrauens-personen innerhalb und außerhalb der Einrichtung wenden zu können, um he-rabwürdigende Handlungen und Haltungen melden und sich Unterstützung ho-len zu können. Es ist dringend erforderlich, dassin den Einrichtungen regelmä-ßig Supervision und Fortbildungen/Weiterbildungen durchgeführt werden, um Haltungen und Einstellungen gegenüber behinderten Menschen zu reflektieren und positiv weiterzuentwickeln. Wie häufig wird in Teamsitzung oder in Pausen abfällig über Verhaltensweisen von behinderten Menschen gesprochen, die doch als „Schutzbefohlene“ in der Einrichtung verweilen.
Behinderten Menschen sind Experten und Expertinnen in eigener Sache und sie müssen in alle Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Eine wirkliche Auseinandersetzung kann nur auf „Augenhöhe“ stattfinden und deshalb sollten z.B. behinderte Menschen an Teamsitzungen in den Einrichtungen teilnehmen. Sie benötigen ein wirkliches Mitspracherecht, wie das z.B. in vielen Unternehmen der freien Wirtschaft der Betriebsrat hat.
Aufgrund unserer langjährigen Kompetenz in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungwürden wir gerne alle Beteiligten dabei unterstützen, Prozesse in Gang zu setzen, in denen die Rechte aller behinderter Menschen gewahrt werden und ein selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Es ist uns darüber hinaus ein großes Anliegen, diein den Einrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen ihre Haltung gegenüber behinderten Menschen zu reflektieren und gegebenenfalls zu hinterfragen. Wir bieten uns gerne an, die notwendigen Veränderungsprozesse fachlich zu begleiten.
Die Stellungnahme gibt es hier als Download.
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
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Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
25. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de