Am 23. September heißt es „Ich lauf‘ mir die Füße bunt“ beim Run of Colours im Kölner Rheinauhafen. Der Charitylauf zugunsten der Aidshilfe Köln setzt ein Zeichen für mehr Vielfalt, Akzeptanz und Solidarität.
Der Lauf ist für alle Menschen offen, deswegen führt der Veranstalter die 5 km-Strecke als Inklusionslauf durch:
Das Rahmenprogramm wird durch Gebärdensprachdolmetscher_innen übersetzt.
Barrierefreie WCs sind vorhanden.
Der Anmeldebereich ist barrierefrei.
Die Strecke ist flach und ebenerdig (zertifizierte Laufstrecke).
Rollstuhfahrer_innen und Tandem-Läufer_innen sind selbstverständlich willkommen.
Leider sind keine Handbikes zugelassen. Grund ist die zu hohe Geschwindigkeit. Der Startschuss auf der 5 km-Strecke fällt am 23. September 2017 um 15 Uhr im Kölner Rheinauhafen.
Darüberhinaus wird Kölns bunteste Gruppe gesucht. Ob verkleidet, im Laufdress, als Laufanfänger_in oder Profi, alle Teilnehmenden haben ihren Spaß auf den 5 km durch den Rheinauhafen, ob mit oder ohne Zeitmessung- und das alles für den guten Zweck.
100 Prozent Benefiz: Die kompletten Erlöse der Veranstaltung kommen den Angeboten der Aidshilfe Köln, wie dem HIV-Schnelltest-Angebot, der Schul-und Jugendprävention und dem Frauen- und Familienzentrum, zugute.
Zur Homepage des Run of Colours.
Der erste Fachtag des Vereins Mental Health & Deafness findet am Samstag, den 30. September, an der Universität Bonn statt. Der Fachtag ist gleichzeitig die Auftaktveranstaltung des neu gegründeten mhDeaf-Verbandes.
Der Verband ist im Aufbau und zukünftige Mitglieder sind herzlich eingeladen, an dem Prozess der Entstehung teilzuhaben. Deshalb wird auf der Tagung Zeit und Raum zur Verfügung gestellt, um möglichst eine Plattform für neue Ideen und für den Austausch über Methoden und Erfahrungen zwischen Fachleuten bietet zu schaffen.
Weitere Informationen und Anmeldung
Heute trafen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Köln mit Wolfram Buttschardt und Manuel von Gilsa vom Netzwerk Flüchtlinge mit Behinderung der Diakonie Michaelshoven zu einem fachlichen Austausch zusammen. Dabei stellten die Mitarbeiter des Netzwerks ihre Arbeit vor und die Situation der Flüchtlinge mit Behinderung in Köln dar. Gemeinsam wurde über die Gegebenheiten in Köln diskutiert und die zukünftige Zusammenarbeit abgesprochen. Wechselwirksam werden sie das ZsL und die Diakonie Michaelshoven in Beratungsfällen und anderen Anliegen die Flüchtlinge mit Behinderung betreffen unterstützen.
Angebote der Diakonie Michaelshoven für Flüchtlinge
Die UN-Behindertenrechtskonvention – seit 2009 geltendes Recht in Deutschland – wird vor allem an den Sozialgerichten aufgegriffen: Knapp die Hälfte der veröffentlichten Entscheidungen, die seit 2009 Bezug auf die UN-Konvention genommen haben, wurde von Sozialgerichten gefällt.
Deshalb hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im April 2017 das zweijährige Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis" gestartet, das Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit einlädt, rechtliche Fragestellungen rund um die UN-Behindertenrechtkonvention zu erörtern. Ab Herbst 2017 sollen bundesweit in verschiedenen Bezirken der Sozialgerichtsbarkeit eintägige Fortbildungen angeboten werden. Referent_innen mit Schwerpunkt Völker- beziehungsweise Sozialrecht werden menschenrechtliches Wissen – zugeschnitten auf den Arbeitsalltag an deutschen Sozialgerichten – vermitteln. Während der Projektlaufzeit wird die Monitoring-Stelle eine Materialsammlung mit der relevanten juristischen Literatur entwickeln, die zunächst den Teilnehmer_innen den Arbeitsalltag erleichtern und nach Projektabschluss im Internet allgemein zur Verfügung gestellt werden soll.
Unterstützt wird das Projekt von einem Expert_innenkreis, der am 12. Mai erstmals in Berlin zusammenkam und sich mit den inhaltlichen Schwerpunkten des Fortbildungsangebots auseinandersetzte. Ihm gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an:
Dr. Stephan Gutzler, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Susann Holzhey, Direktorin am Sozialgericht Meiningen (Thüringen)
Prof. Dr. Helge Loytved, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages und Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.
Carl-Wilhelm Rößler, Rechtsanwalt, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln
Raymund Haller aus Karlsruhe kämpft dafür, dass auch sehbehinderte Kunden am Geldautomaten ohne Hürden Geld abheben können. Mit anderen Mitstreitern will er eine Geldautomaten-Umrüstung durchsetzen. Aus diesem Grund hat er eine Petition (Nr. 67896) beim Bundestag in Berlin eingereicht.
Mit der Petition werden Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte mithilfe einer bedienungsfreundlicheren und barrierefreien Ausstattung der Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsterminals, Überweisungsscanner und Geldautomaten der Banken gefordert. Insbesondere wird um eine gleichgerichtete, vorderseitige und richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen an Bankautomaten gebeten.
Die Petition zum herunterladen.
Die Petition kann leider nicht mehr online mitgezeichnet werden. Dies muss nun auf dem Postweg oder per Fax geschehen.
Anleitung zur Mitzeichnung einer Petition auf dem Postweg:
Für die Unterstützung einer Petition auf dem Postweg (Brief, Fax, Postkarte) sind geringe formelle Anforderungen zu beachten, wie:
Angabe der zu unterstützenden Petition des Deutschen Bundestages (für die Zuordnung)
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V. veranstaltet am 29./30. September 2017 gemeinsam mit der Stiftung Leben pur und der Humanwissenschaftlichen Fakultät/Department Heilpädagogik und Rehabilitationswissenschaften der Universität zu Köln die Fachtagung "Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Komplexer Behinderung".
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Alle Infos zur Tagung und den Link zum Online-Anmeldeformular finden Sie auf unserer Internetseite (www.lvkm-nrw.de) sowie im angehängten Flyer.
Flyer zur Veranstaltung
Ab sofort können sich Kölner Gruppen um den Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik (KIB) bewerben. Der Preis wird bereits zum achten Mal vergeben. Er zeichnet beispielhafte Projekte aus, die das Leben von Menschen mit Behinderung in Köln verbessern. Besonders wichtig: Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Projekt beteiligt sein. Denn als Experten in eigener Sache wissen sie am besten, was gut für sie ist.
Ob Kultur, Schule, Sport, Arbeit, Wohnen, Mobilität: bis zum 17. Juli 2017 werden Bewerbungen aus den unterschiedlichsten Bereichen entgegen genommen. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro kann einer Gruppe zugesprochen oder auch auf bis zu drei Gruppen aufgeteilt werden. Die Preisverleihung findet am 8. Dezember 2017 im Forum VHS im Kulturquartier des Rautenstrauch-Joest-Museums statt.
Flyer zum KIB
Beim diesjährigen Tag der Begegnung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Köln waren die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) für Nordrhein-Westfalen mit einem gemeinsamen Stand vertreten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen sechs Kompetenzzentren und der Koordinierungsstelle informierten die Besucherinnen und Besucher über Struktur, Aufgaben und Angebote der KSL. Darüberhinaus wurde in Zusammenarbeit mit GIPS e.V. ein Parkinson-Simulator und das Schreiben von Liebesbriefen in Brailleschrift angeboten. In der "Open Library" hatten Interessierte die Möglichkeit Fragen zum Thema "Behinderung" zu stellen, ganz offen und ohne falsche Scheu. Aus den Aktionen sowie den Informationsgesprächen ergab sich ein angeregter und gewinnbringender Austausch, der den Tag der Begegnung für die KSL zu einem erfolgreichen Termin machte.
Am 22./23. Juni findet in Berlin die NITSA-Fachtagung "Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz" statt.
Alle Informationen zur Veranstaltung, den Programmablauf und die Anbmeldung findeen sie hier:
Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
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Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
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Standard
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Rechtsbündig
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Niedrige Sättigung
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Titelfarben anpassen
Hintergrundfarben anpassen
Einfache Orientierung
Töne stummschalten
Bilder ausblenden
Emoji ausblenden
Lesehilfe
Animationen stoppen
Lesemaske
Markieren Sie Schweben
Fokus hervorheben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
23. September 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de