das Bundesteilhabegesetz regelt in §32 SGB IX die Einrichtung von ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen ab dem 01.01.2018. Hierfür wird der Bund jährlich insgesamt 58 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Im Mai/Juni 2017 soll die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Förderung eines trägerunabhängigen Beratungsangebots geregelt werden.
Die Förderanträge können zunächst bis zum 31.08.2017 an den Bund gestellt werden. Die Anträge werden vom Bund an die Bundesländer weitergeleitet, die hieraus jeweils eine Empfehlung für den Bund erstellen. Dieser entscheidet dann, wer ab dem 01.01.2018 gefördert wird. Anträge, die erst nach dem 31.08.2017 beim Bund eingehen, können mit einer Förderung erst ab dem 01.04.2018 rechnen.
Besonderer Wert wird im Gesetz auf die Unabhängigkeit von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sowie den Peer-Ansatz („Betroffene beraten Betroffene“) der Beratung gelegt. Diese beiden Voraussetzungen erfüllen in idealer Weise die Gruppen, Vereine und Verbände der Selbsthilfe.
Aus Sicht der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) ist es daher dringend geboten, dass sich die Selbsthilfe um diese Beratungsstellen bewirbt.Für kleinere Gruppierungen, Vereine oder Verbände der Selbsthilfe die keine eigene Einrichtungsstruktur vorhalten können, empfiehlt es sich, wirkungsvolle Kooperationen einzugehen. Auch bei Kooperationen mit anderen Trägern muss die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet sein.
Nach§ 32 SGB IX muss die Beratung unabhängig von Kosten- und Leistungsträgerinteressen sein.Nur dann kann eine uneingeschränkte Parteilichkeit für dieWünsche und Bedürfnisse der Ratsuchenden gewährleistet werden. In diesem Sinne werden die Ratsuchenden als Architekten und Regisseure ihrer individuell gewünschten Lebensgestaltunggesehen und nicht als potenzielle Kunden einer bestimmten Angebotsstruktur. Die KSL wollen daher in enger Zusammenarbeit mit der LAG SELBSTHILFE NRW die Selbsthilfe dabei unterstützen, eine ergänzende und trägerunabhängige Beratungsstruktur zu etablieren.
Alle sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben stehen Ihnen daher ab sofort mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt zu dem zuständigen Kompetenzzentrum in Ihrer Region auf (zu finden unter: www.ksl-nrw.de). Damit Sie sich direkt und gegenseitig zu dem Thema unabhängige Teilhabeberatung austauschen, informieren und vernetzen können, haben wir auch eine Facebook Seite eingerichtet (https://www.facebook.com/KSL.NRW/).
Selbstverständlich arbeiten die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hierbei eng mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zusammen. Wenn für Ihre Selbsthilfeorganisation/ -Gruppe also ein Beratungsengagement in Frage käme, können Sie sich auch direktmit Ihren Landesverbänden oder der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.(www.lag-selbsthilfe-nrw.de)in Verbindung setzen.
Spätestens wenn die Förderrichtlinie des Bundes veröffentlicht ist, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.Bis dahin wollen wir Sie als Akteure der Selbsthilfe noch einmal ermutigen, sich tatkräftig dafür einzusetzen, in NRW eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung flächendeckend zu entwickeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesbezüglich mit uns und/oder mit der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Kontakt treten.
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
Lesbare Erfahrung
Inhaltsskalierung
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Textlupe
Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
Markieren Sie Titel
Links hervorheben
Schriftgröße
Standard
Zeilenhöhe
Standard
Buchstaben-Abstand
Standard
Linksbündig
Zentriert ausgerichtet
Rechtsbündig
Optisch ansprechendes Erlebnis
Dunkler Kontrast
Leichter Kontrast
Einfarbig
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Hohe Sättigung
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Titelfarben anpassen
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Einfache Orientierung
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Bilder ausblenden
Emoji ausblenden
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Animationen stoppen
Lesemaske
Markieren Sie Schweben
Fokus hervorheben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Virtuelle Tastatur
Navigationstasten
Sprachnavigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
25. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de