Aufruf zur gemeinsamen Demonstration von SoVD NRW, VdK NRW, LAG Selbsthilfe NRW und ISL NRW e.V. am 13.9. 2017 um 11:00 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf.
Für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau!
Wir wenden uns entschieden gegen Überlegungen, die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen zu wollen. Wir befürchten, dass damit die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt werden soll. Eine Streichung dieser Quote würde alle Bemühungen um eine zukunftsfähige Politik für Inklusion und Barrierefreiheit konterkarieren und wäre ein Rückschritt für alle Menschen die bereits heute auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind. Sollte die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen fallen, wären die Bekenntnisse des Koalitionsvertrags zu Barrierefreiheit und Inklusion nur noch leere Worthülsen.
NRW hat erheblichen Nachholbedarf im Bereich des barrierefreien Bauens. Laut Berechnung des Pestel Instituts fehlen in NRW perspektivisch 500.000 barrierefreie Wohnungen. Bereits jetzt leben ca. 350.000 Rollstuhlfahrer in unserem Bundesland, die rollstuhlgerechte Wohnungen benötigen. Dem war bei der jüngsten Novelle der Landesbauordnung vom 15.12.2016 Rechnung getragen worden, indem u.a. geregelt worden war, dass in neu gebauten Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine, bei mehr als 15 Wohnungen zwei Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Außerdem sollten in Neubauten mit Aufzug alle Wohnungen barrierefrei ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten dieser und anderer Neuregelungen war jedoch um ein Jahr auf Ende 2017 aufgeschoben worden, wodurch das jetzt beabsichtigte Moratorium ermöglicht wurde.
Das Angebot für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen muss angesichts der demografischen Entwicklung und der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention kontinuierlich ausgebaut werden. Die in der Landesbauordnung verankerte Rollstuhl-Quote für Neubauten wäre nur ein erster, aber wichtiger Schritt, um dem Mangel an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum, der auch älteren und pflegebedürftigen Menschen nützt, in absehbaren Zeiträumen abzuhelfen. Gerade Menschen die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind haben heute nicht die Möglichkeit, frei auszuwählen, wo und mit wem sie wohnen wollen, weil es an geeigneten Wohnungen fehlt. Ihre selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben wird dadurch stark behindert. Die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen wieder abzuschaffen würde daher in die völlig falsche Richtung weisen.
Eine zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik hat auch Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrzunehmen und muss deshalb auch und gerade flächendeckend den Ausbau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen sicherstellen. Und genau das fordern wir von der Landesregierung ein!
Bitte melden Sie sich bis zum 6.9.2017 unter m.spoerke@sovd-nrw.de oder Tel.: 0211/ 38603-13, wenn Sie an der Demonstration teilnehmen können.
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
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Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
zsl-koeln.de
25. Juni 2026
Status der Zugänglichkeit
Wir glauben, dass das Internet für jeden zugänglich sein sollte. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite so barrierefrei wie möglich zu machen, damit alle Menschen sie nutzen können, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen sie haben.
Wir halten uns an die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für barrierefreies Webdesign, die erklären, wie Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Das hilft uns, die Webseite für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und andere zugänglich zu machen.
Unsere Webseite nutzt spezielle Technologien, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es gibt eine Bedienoberfläche, die es Menschen mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem verwenden wir eine KI-gestützte Anwendung im Hintergrund, die ständig die Zugänglichkeit der Webseite verbessert. Sie passt den Code an, damit Bildschirmleser (für blinde Nutzer) besser funktionieren, und sorgt dafür, dass die Webseite auch mit Tastatur gut bedienbar ist.
Wenn du einen Fehler findest oder Vorschläge hast, freuen wir uns, von dir zu hören. Du kannst uns eine E-Mail schicken:1wf@1wf.de
Bedienung mit Bildschirmleser und Tastatur
Unsere Webseite ist so gestaltet, dass auch blinde Nutzer sie gut nutzen können. Es gibt spezielle Hinweise und Einstellungen, die den Bildschirmlesern helfen, die Inhalte richtig vorzulesen. Wenn jemand die Webseite mit einem Bildschirmleser betritt, wird er gefragt, ob er den „Screen-Reader-Modus“ aktivieren möchte.
Die Webseite erkennt die wichtigsten Anforderungen für Bildschirmleser und passt sich an. Sie beschreibt Bilder mit Texten (ALT-Texte), gibt Hinweise zu Formularen und Buttons und liest auch Texte innerhalb von Bildern vor (mit spezieller Technik). Mit Tastaturkürzeln kann man schnell zu bestimmten Bereichen springen, z.B. zu Menüs, Überschriften oder Formularen.
Unterstützte Profile für Menschen mit Behinderungen
Epilepsie-sicherer Modus: Vermeidet flackernde oder blinkende Animationen, um Anfälle zu verhindern.
Sehbehinderungsmodus: Passt die Webseite für Menschen mit Sehproblemen an.
Kognitive Beeinträchtigung: Hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich besser zurechtzufinden.
ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen, damit man sich besser konzentrieren kann.
Blindenmodus: Optimiert die Webseite für Bildschirmleser.
Tastaturmodus (für motorisch eingeschränkte Nutzer): Ermöglicht die Bedienung nur mit Tastatur.
Weitere Anpassungen
Benutzer können Schriftgröße, Farben, Kontraste und Animationen ändern, um die Webseite an ihre Bedürfnisse anzupassen. Es gibt auch Funktionen wie das Stummschalten von Ton, Hervorheben wichtiger Inhalte, Ändern des Cursor-Designs und mehr.
Kompatibilität mit Browsern und Hilfsprogrammen
Wir unterstützen die wichtigsten Browser (wie Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmleser (wie JAWS, NVDA), damit möglichst viele Menschen unsere Webseite nutzen können.
Feedback und Verbesserungen
Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass manche Seiten noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn du Hilfe brauchst oder Vorschläge hast, kannst du uns gerne kontaktieren. info@zsl-koeln.de