Das KSL Rheinland hat im Rahmen der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen eine ausführliche Stellungnahme zu den geplanten Regelungen verfasst.
Ausdrücklich begrüßt das KSL Rheinland die Stärkung der Forderung nach Barrierefreiheit. Die im Entwurf enthaltene Differenzierung zwischen Barrierefreiheit und uneingeschränkten Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl ist jedoch aus Sicht des KSL Rheinland weder praktikabel noch rechtmäßig und daher abzulehnen. Die Stellungnahme können Sie unter Veröffentlichungen herunterladen.