Schutzkleidung für Assistent_innen

Menschen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren oder die Assistenzdienste selbst, können sich an die kommunalen Krisenstäbe wenden, um mit Schutzkleidung versorgt zu werden. Die Kreise und kreisfreien Städte verteilen das Schutzmaterial entsprechend der vor Ort festgestellten Bedarfe in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. D. h., es besteht kein Anspruch darauf, Schutzkleidung gestellt zu bekommen. Assistenznehmer_innen, die ihre Assistenz über einen Dienst organisieren, müssen sich an diesen Assistenzdienst wenden.
Siehe hierzu auch die Informationen in diesen news und auf der KSL-Homepage.

Assistenznehmer_innen im Arbeitgebermodell, die in Köln leben, können sich an folgende E-Mail-Adresse wenden, um Schutzmaterialien zu beantragen.
37-pflege@stadt-koeln.de
Es können unter anderem FFP2-Masken, einfache Mund-und Nasenschutz-Masken und Desinfektionsmittel beantragt werden. Darüber hinaus kann versucht werden, auch andere benötigte Schutz-Materialien zu beantragen. In dem jeweiligen Antrag muss der benötigte Bedarf geschildert sein.
Alternativ werden die Kosten für die Schutzkleidung von Assistenzkräften vom Leistungsträger übernommen. Der Landschaftsverband Rheinland bietet hier weiterführende Informationen an.
Gerne können Sie sich bei weiteren Informationen an uns wenden. Weitere Ansprechpartner_innen oder E-Mail-Adressen bei den kommunalen Krisenstäben nehmen wir sehr gerne in diesen Informationstext auf.