Das Landessozialgericht NRW hat einen Kreis als Träger der Sozialhilfe verpflichtet, einem behinderten Schüler einen Integrationshelfer zur Verfügung zu stellen. Dies sei keine Aufgabe der Schule, sondern im Rahmen der Eingliederungshilfe zu finanzieren.
Zur Presseerklärung des Landessozialgerichts NRW
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat eine Broschüre zur Schulbegleitung herausgegeben. Hier werden die Rahmenbedingungen und das Verfahren sowie Praxisbeispiele dargestellt.
Die Broschüre kann auf den Seiten der Freien Wohlfahrtspflege NRW heruntergeladen und bestellt werden.
Schulbegleitung ist eine Hilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler, damit sie am Unterricht teilhaben können.