Die UN-Behindertenrechtskonvention – seit 2009 geltendes Recht in Deutschland – wird vor allem an den Sozialgerichten aufgegriffen: Knapp die Hälfte der veröffentlichten Entscheidungen, die seit 2009 Bezug auf die UN-Konvention genommen haben, wurde von Sozialgerichten gefällt.
Deshalb hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im April 2017 das zweijährige Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis" gestartet, das Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit einlädt, rechtliche Fragestellungen rund um die UN-Behindertenrechtkonvention zu erörtern. Ab Herbst 2017 sollen bundesweit in verschiedenen Bezirken der Sozialgerichtsbarkeit eintägige Fortbildungen angeboten werden. Referent_innen mit Schwerpunkt Völker- beziehungsweise Sozialrecht werden menschenrechtliches Wissen – zugeschnitten auf den Arbeitsalltag an deutschen Sozialgerichten – vermitteln. Während der Projektlaufzeit wird die Monitoring-Stelle eine Materialsammlung mit der relevanten juristischen Literatur entwickeln, die zunächst den Teilnehmer_innen den Arbeitsalltag erleichtern und nach Projektabschluss im Internet allgemein zur Verfügung gestellt werden soll.
Unterstützt wird das Projekt von einem Expert_innenkreis, der am 12. Mai erstmals in Berlin zusammenkam und sich mit den inhaltlichen Schwerpunkten des Fortbildungsangebots auseinandersetzte. Ihm gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an:
- Dr. Stephan Gutzler, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
- Susann Holzhey, Direktorin am Sozialgericht Meiningen (Thüringen)
- Prof. Dr. Helge Loytved, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
- Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages und Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.
- Carl-Wilhelm Rößler, Rechtsanwalt, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln