Raymund Haller aus Karlsruhe kämpft dafür, dass auch sehbehinderte Kunden am Geldautomaten ohne Hürden Geld abheben können. Mit anderen Mitstreitern will er eine Geldautomaten-Umrüstung durchsetzen. Aus diesem Grund hat er eine Petition (Nr. 67896) beim Bundestag in Berlin eingereicht.
Mit der Petition werden Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Erledigung ihrer Bankgeschäfte mithilfe einer bedienungsfreundlicheren und barrierefreien Ausstattung der Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsterminals, Überweisungsscanner und Geldautomaten der Banken gefordert. Insbesondere wird um eine gleichgerichtete, vorderseitige und richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen an Bankautomaten gebeten.
Die Petition zum herunterladen.
Die Petition kann leider nicht mehr online mitgezeichnet werden. Dies muss nun auf dem Postweg oder per Fax geschehen.
Anleitung zur Mitzeichnung einer Petition auf dem Postweg:
Für die Unterstützung einer Petition auf dem Postweg (Brief, Fax, Postkarte) sind geringe formelle Anforderungen zu beachten, wie:
- Angabe der zu unterstützenden Petition des Deutschen Bundestages (für die Zuordnung)
- Vorname, Name (des Mitzeichnenden)
- Adresse (des Mitzeichnenden)
- unbedingt eigenhändige, handschriftliche Unterschrift (des Mitzeichnenden).
Die Postanschrift:
Deutscher Bundestag
– Petitionsausausschuss –
Platz der Republik 1
11011 Berlin
– Petitionsausausschuss –
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 / 227-36027 oder -36053
Link zum Bericht der Landeschau Baden-Würtemberg (SWR)