ISL sucht Inklusionsbotschafter/innen

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland sucht Inklusionsbotschafter/innen. Das sind Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen,

die ihre Erfahrungen einbringen, um als InklusionsbotschafterInnen aufzuzeigen, dass und wie Inklusion möglich ist.
die aktiv bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in verschiedenen Gremien und Regionen mitmachen.
die in der Öffentlichkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werben.
die über ihren eigenen Tellerrand hinaus schauen und die Belange anderer Menschen berücksichtigen.
die die Selbstvertretung und das Empowerment behinderter Menschen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärken und
die ganz konkret durch eigene Projekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen.

Hierfür werden Stipendien in Höhe von 100 Euro pro Monat für InklusionsbotschafterInnen sowie Schulungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vergeben.
Das Projekt wird über die Aktion Mensch finanziert.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie bei der ISL.

Myth Buster on Independent Living

Das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (European Network on Independent Living – ENIL) räumt mit Mythen rund um Selbstbestimmtes Leben auf.
In einer englischsprachigen Broschüre "Myth Buster on Independent Living" werden Mythen und Missverständnisse der Themen Selbstbestimmtes Leben und Persönliche Assistenz beschrieben. Mythen wie "Es wird immer Sondereinrichtungen geben müssen", "Selbstbestimmt Leben ist zu teuer" und "Selbstbestimmt Leben macht einsam" werden erklärt und korrigiert. Die lustigen Grafiken von Dave Lupton machen die Broschüre lesenswert, auch wenn man nicht so gut Englisch spricht.
Download der Broschüre und weitere Infos bei ENIL

Landesbehindertenbeirat beschließt Resolution zur Beförderung von E-Scootern

Der Landesbehindertenbeirat hat in einer Resolution die Verkehrsunternehmen in NRW aufgefordert, ab sofort die Mitnahme von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr wieder zu erlauben, heißt es in der Pressemitteilung des Landesebehindertenbeauftragten NRW Norbert Killewald vom 12. Januar 2015. Im Landesbehindertenbeirat sind Behindertenverbände, Leistungsanbieter, Kommunale Spitzenverbände und gesellschaftlich relevante Organisationen vertreten.
In seiner Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat unter anderem:

Die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV ist sicherzustellen!
Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen.
Die Landesregierung wird gebeten, das anstehende Gutachten so breit aufzustellen, dass es eine umfassende Betrachtung zur Vorbereitung von langfristigen Lösungsvorschlägen ermöglicht.

Zudem soll die Landesregierung darlegen, wie das derzeitige Verbot mit den Antidiskriminierungsrichtlinien und der UN-BRK in Einklang stehen.
Die gesamte Resolution erhalten Sie auf den Seiten des Landesebehindertenbeauftragten.

Stellungnahme zum Inklusionsstärkungsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK hat das Land NRW einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion (Inklusionsstärkungsgesetz) vorgestellt. Das KSL Rheinland begrüßt diese Initiative ausdrücklich, auch wenn an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf gesehen wird.
Die ausführliche Stellungnahme des KSL Rheinland in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. Theresia Degener zu diesem Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen.

Stärker werden und etwas verändern!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bietet eine Empowerment-Schulung für behinderte Menschen zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention an.

Sie wollen sich und Ihre Fähigkeiten zur Selbstvertretung stärken?
Sie wollen ein kleines Projekt für die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention entwickeln und durchführen?
Sie sind behindert oder chronisch krank?

Dann können Sie sich bewerben.
Die Schulung findet an 4 Wochenenden zwischen März und Oktober 2015 in Düsseldorf statt.
Alle Informationen gibt esauf der Seite der ISL e.V.

Weihnachtspause im ZsL Köln

Das ZsL Köln macht von Freitag, 19. Dezember Pause.
Ab Montag, 5. Januar 2015 sind wir gerne wieder für Sie da.
Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen, die im letzten Jahr gemeinsam mit uns an der gleichberechtigten Teilhabe und an der Verwirklichung von Selbstbestimmung behinderter Menschen mitgewirkt haben. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Inspiration, viele schöne Begegnungen und persönliche Erfolge!

Recht auf Mobilität – auch in Köln

Seit dem 15. Dezember 2014 werden in Kölner Bahnen und Bussen keine E-Scooter mehr mitgenommen – ein folgenschwerer Entschluss für die vielen betroffenen Menschen. Das KSL Rheinland hat die Entscheidung der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) kommentiert und weist darauf hin: Das Recht auf Mobilität ist ein Menschenrecht!
Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen.

KSL Rheinland beteiligt sich an der Entwicklung eines neuen Teilhaberechts

Das KSL Rheinland beteiligt sich aktiv am derzeitigen Prozess der Entwicklung eines neuen Teilhaberechts für Menschen mit Behinderung, damit diese im Sinne der UN-BRK gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können.
Hierzu hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), in dem auch Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Rheinland mitarbeitet, einen Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe entwickelt. Kern dieses Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Sozialen Teilhabe einschließlich der ergänzenden ambulanten Pflege im Sozialgesetzbuch IX statt wie bisher im Sozialhilferecht. Zudem sollen Leistungen der Sozialen Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten oder deren Angehöriger erbracht werden.
Der Gesetzentwurf des FbJJ kann hier heruntergeladen werden.
Zwar wird im Koalitionsvertrag von 2013 betont, dass man „Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln“ möchte (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 78), jedoch wird von Seiten der Politik immer wieder betont, dass diese Neuregelung keine eigene Ausgabendynamik entwickeln dürfe.
Umso wichtiger ist es, dass behinderte Menschen den derzeitigen Gesetzgebungsprozess kontinuierlich und kritisch begleiten, um die Sichtweise und die Forderungen von Menschen mit Behinderungen an ein neues Teilhaberecht außerhalb der Sozialhilfe mit allem Nachdruck zu vertreten.
Das KSL Rheinland ist in diesen Prozess auf vielfältige Weise eingebunden. Am 29. März 2014 stellte Carl-Wilhelm Rößler den Entwurf des FbJJ für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe beim Arbeitskreis Selbst Aktiv der NRWSPD vor. Gemeinsam mit dem Verwaltungswissenschaftler Dr. Harry Fuchs wurden die wesentlichen Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Teilhaberechts erörtert und die Forderung nach einem bedürftigkeitsunabhängigen Leistungssystem bekräftigt.
Am 24. September 2014 nahm er an einer Expertenkonsultation der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. zum Bundesteilhabegesetz und zur Weiterentwicklung des SGB IX teil. Außerdem hat er an einer Expertenrunde des BMAS zur Konzeption des neuen Teilhaberechts teilgenommen, um die Interessen der behinderten Menschen zu vertreten.
Die Seite www.teilhabegesetz.org bietet laufend Informationen zur aktuellen Gesetzeskampagne zur Sozialen Teilhabe.
Aktuell läuft eine Petition zum Thema, mit der jeder einzelne das Verfahren mit seiner Stimme unterstützen kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dokumentiert den Prozess auf der Seite www.gemeinsam-einfach-machen.de

Fortbildung für Elternassistent/innen

Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e. V. bietet im Rahmen des Modellprojekts "Elternassistenz erproben – Umsetzung Art. 23 UN-BRK voranbringen" im Frühjahr 2015 in Erfurt eine Fortbildung für Elternassistentinnen und Elternassistenten an. Die Fortbildung richtet sich an Personen, die bereits als Elternassistent/in arbeiten oder die sich für dieses Arbeitsfeld interessieren.
Elternassistenz unterstützt Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen und chronischen Erkrankungen dabei, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen.
An zwei Wochenenden befassen sich die Teilnehmer/innen u. a. mit folgenden Fragen: Was erwarten behinderte Eltern von einer Elternassistenz? Wie gelingt eine gute Arbeitsbeziehung, damit die Eltern die notwendige Unterstützung erhalten, sich das Kind wohlfühlt und trotzdem die Eltern erste Bezugsperson für das Kind bleiben? Was brauche ich, um als Elternassistent/in gut arbeiten zu können?
Termin: 20.-22.3.2015 und 8.-10.5.2015
Anmeldeschluss ist der 20.02.2015. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Es fallen keine Teilnahmegebühren an, die Vollverpflegung wird vom Veranstalter übernommen. Kosten für Anreise und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie der Beratungsstelle Elternassistenz des bbe e. V. in Erfurt, Tel. 0361/7525228, elternassistenz-erfurt@behinderte-eltern.de