Anlässlich der 41. Sportministerkonferenz am 9./10. November in St. Wendel erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Besonders der Breitensport bietet die Möglichkeit, dass Menschen mit und ohne Behinderungen spielerisch miteinander in Kontakt kommen. Seine Angebote sollten dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe am Sport und damit einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Daher empfehlen wir den Landessportminister_innen, ihren Einfluss zu nutzen, um die Inklusion im Breitensport voranzutreiben. Die Länder sollten auch mit finanziellen Anreizen Sportvereine dazu anhalten, mehr inklusive Sportmöglichkeiten anzubieten. Ebenso sollten sie darauf hinwirken, dass die Kommunen Sportstätten barrierefreier gestalten.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Sport und Sportereignissen zu ermöglichen. Derzeit aber nehmen Männer, Frauen und Kinder mit Behinderungen Sport-Angebote weniger wahr als Menschen ohne Behinderungen, da inklusive Sportangebote und barrierefreie Sportstätten fehlen.
Auch Kommunen und Sportvereine stehen in der Verantwortung. Sie sollten sich engagieren, etwa durch die Vergabe von Nutzungszeiten für Sportstätten an inklusive Vereine oder die Bereitstellung von inklusiven Sportangeboten. Sie sollten auf Menschen mit Behinderungen zugehen und mit ihnen gemeinsam inklusive Sportangebote entwickeln.“