Der Verein „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.“ (bezev) und das KSL Köln haben veröffentlichen ein gemeinsames Forderungspapier zur Verbesserung der Möglichkeiten für behinderte Menschen, vorübergehend, beispielsweise für ein Praktikum, ins Ausland zu gehen und hierbei die benötigten Leistungen etwa für Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege auch dort in Anspruch nehmen zu können.
Menschen mit Behinderung ist der Weg für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt für ein Praktikum, eine zeitweise berufliche Versetzung ins Ausland oder eine Entwicklungszusammenarbeit häufig versperrt, weil die aufgrund der jeweiligen Behinderung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege usw. während eines solchen Auslandsaufenthalts nicht erbracht werden. Teilweise findet sich hierfür kein zuständiger Leistungsträger, wenn ein zuständiger Träger existiert, scheitert der Auslandsaufenthalt dennoch, weil das jeweilige Sozialgesetzbuch eine Leistungserbringung im Ausland ausdrücklich ausschließt.
Das Forderungspapier setzt sich kritisch mit der aktuellen Problematik auseinander und zeigt Möglichkeiten auf, wie durch kleinere Änderungen in der Sozialgesetzgebung, aber auch durch einen Bewusstseinswandel für den berechtigten Wunsch auch von behinderten Menschen, für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland zu gehen, insoweit positive Perspektiven erreicht und ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe gegangen werden kann.
Das Forderungspapier steht zum Download bereit (pdf, 631 kb).