Claudia Middendorf fordert barrierefreie Gestaltung von Impfzentren

Mit den beginnenden Impfungen im Februar gegen das Corona-Virus in den Impfzentren werden große Hoffnungen verbunden. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, appelliert an die Kreise und kreisfreien Städte, alle 53 Impfzentren barrierefrei zu gestalten.
Hierzu macht die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte deutlich: „Für Menschen mit Behinderung ist eine barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von hoher Bedeutung. Eine gleichberechtigte Teilhabe am Impfprozess darf weder an Treppen, noch an der fehlenden Umsetzung der nordrhein-westfälischen Corona-Impfstrategie scheitern, die sich klar für die Barrierefreiheit ausspricht.
Allen Menschen mit Beeinträchtigung muss eine barrierefreie Teilnahme ermöglicht werden: Personen mit Sinnesbehinderungen, Personen im Rollstuhl oder mit Geheinschränkungen, Personen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Probeläufe in Impfzentren, bei denen die Impfstraße vorab auf Barrierefreiheit getestet wurde, verdeutlichen, dass Kommunen die Barrierefreiheit ernst nehmen. Dennoch ist darauf zu achten, dass vor Ort beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher und Sanitäranlagen für Personen im Rollstuhl vorgehalten werden.“

Telefonische Bürgersprechstunde der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung (18.01.)

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, steht Bürgerinnen und Bürgern für Anfragen in diesem Januar bei einer Telefon-Sprechstunden-Aktion zur Verfügung.
Die Bürgersprechstunde richtet sich an Menschen, die derzeit aufgrund ihrer Behinderung oder im Rahmen einer medizinische Behandlung Probleme mit Behörden, Kostenträgern oder Einrichtungen haben.
Die telefonische Sprechstunde findet statt:

Zeit: Montag, den 18. Januar 2021 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tel: 0211 / 855 3021

Weihnachtspause: 23.12.2020 – 03.01.2021

Ab dem 23. Dezember geht "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln in die wohl verdiente Weihnachtspause, um dann mit frischen Kräften ab dem 4 Januar wieder für euch und Sie da zu sein.

BODYS-Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde Triage

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies hat eine weitere Stellungnahme zur Diskussion um Triage in Zeiten der COVID-19-Pandemie veröffentlicht und reagierte damit auf eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, sich als Sachverständige im Rahmen der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1541/20) Verfassungsbeschwerde einzubringen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Verteilung knapper intensiv-medizinischer Behandlungsressourcen in Zeiten der Pandemie gesetzlich geregelt werden müsste oder – wie es bislang der Fall ist – Richtlinien von medizinischen Fachgesellschaften ausreichend sind. Die Hinweise darauf, dass Triage bereits in deutschen Kliniken angewendet wird, häufen sich. Umso dringlicher erscheint die Auseinandersetzung mit dem Thema.

Schweigen ist nicht immer Gold

Hilfe bei Überforderung, Ängsten und häuslicher Gewalt rund um die Uhr
Seit dem Frühjahr und im Besonderen wieder seit Anfang November befinden sich viele Kölnerinnen und Kölner in Ausnahmesituationen. Ihre Kontaktpersonen sind auf ein Minimum reduziert, weitere persönliche Kontakte oder menschliche Nähe kaum vorhanden, der Ausgleich durch sportliche oder musische Hobbies im Verein oder in Gruppen liegt auf Eis. Die einen sitzen einsam zuhause, andere müssen sich mit ihrer Familie oftmals wenige Quadratmeter in kleinen Großstadtwohnungen teilen und „man sitzt sich auf der Pelle“. Die Schwierigkeiten sind vielfältig: Depressionen aufgrund von Einsamkeit, Sorge um den Arbeitsplatz oder Perspektivlosigkeit, aber auch Spannungen bis hin zu Aggressivität bei familiären Konflikten, Stress im Homeoffice, unausgeglichene, quängelnde Kinder oder provozierende Teenager, überforderte Eltern und entnervte Lebenspartner. Die anstehenden Feiertage und der harte Lockdown verschärfen die Angst vor Eskalation.
Die Stadt Köln und alle Beratungsstellen rufen anlässlich eines Aktionstag am kommenden Donnerstag, 17. Dezember 2020, auf: Nehmt Hilfe in Anspruch! Lasst Euch beraten! Niemand sollte sich für Überforderung, Ängste oder Probleme schämen. Sehr viele Menschen kommen derzeit an ihre Grenzen, ganz unabhängig von Beruf oder sozialem Umfeld. Das ist gerade auch für Menschen eine Herausforderung, die es gewohnt sind, ihr Leben privat und im Beruf im Griff zu haben. Der Kontrollverlust, keinen Einfluss auf das Geschehen zu haben, und die Perspektivlosigkeit macht vielen verständlicher Weise zu schaffen. Was hilft, ist, über die Sorgen und Gefühle zu sprechen. Wer sich Unterstützung holt übernimmt Verantwortung für sich und sein Umfeld. Im Fall von häuslicher Gewalt: Mut zur Anzeige – jede Polizeidienststelle nimmt diese entgegen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht, den Täter auch der gemeinsamen Wohnung zu verweisen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker möchte Betroffene ermutigen: „Sie sind mit Ihren Problemen und Sorgen nicht alleine! Auch an den Feiertagen sind Menschen für Sie da und bieten Ihnen Unterstützung. An den Hotlines treffen Sie auf geschulte Profis mit viel Erfahrung und einem offenen Ohr für Sie. Ob Kind, ob Frau, ob Mann – rund um die Uhr gibt es Rufnummern oder Kontaktadressen, die Sie erreichen und nutzen können, auf Wunsch auch anonym. Bitte ergreifen Sie die angebotenen Hilfen, genau dafür sind da.“
Helfen können zudem alle, die Veränderung oder Verstörung bei Menschen, ob Kinder oder Erwachsene, in ihrem Umfeld feststellen. Eine vorsichtige Nachfrage oder auch ein geteilter Link zur Beratungsstelle kann helfen, ohne dass man die betreffende Person direkt ansprechen muss.
 
Rufnummern und Kontakte rund um die Uhr:
Notruf der Polizei: 110
 
Bei Verdacht oder festgestellter Kindeswohlgefährdung: 0221/221-90999
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD), Amt für Kinder, Jugend und Familie
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000/116 016 
Schutz von Frauen außerhalb der eigenen Wohnung: Hotline 0221/376490
Telefonseelsorge:  800 111 0 111, 800 111 0 222 oder 116 123
 
Fachleute gehen davon aus, dass die gegenwärtigen Bedingungen verstärkt zu Gewalt gegenüber Kindern und zwischen Lebenspartnern führen können. Sie wollen die Opfer ermutigen, sich bei der Polizei, beim Jugendamt, den Beratungsstellen oder auch Kitas und Schulen zu melden und Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Im Kölner „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ berichten Teilnehmende von Polizei, Staatsanwaltschaft, Stadtverwaltung und Beratungsstellen von wieder steigenden Anfragen und Rückmeldungen der Opfer, die berichten, dass die verstärkte Anwesenheit aller Familienmitglieder vermehrt zu Spannungen untereinander führt. In einigen Familien führt dies zu in psychischer und physischer Gewalt. Mehr Frauen als sonst berichten von sexualisierter Gewalt auch in Form von Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft.
Nach Ende des Lockdowns im Frühjahr hatten die Institutionen und Einrichtungen festgestellt, dass die Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt bei der Polizei zurückgegangen waren, andererseits aber die bundesweiten Beratungshotlines einen deutlichen Anstieg der telefonischen und Online-Kontaktanfragen verzeichneten. Die Schließung von Kitas und Schulen führte zum Rückgang der Meldungen auf Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den Jugendämtern.
Die beiden extra zu diesem Zweck geschaffenen Gewaltschutzzentren in der Trägerschaft von Sozialdienst katholischer Frauen (SKF Köln e.V.) und der Diakonie Michaelshoven haben im jährlichen Durchschnitt Kontakt zu rund 1.300 Betroffenen von häuslicher Gewalt. In mehr als 800 Fällen informiert die Polizei nach einem entsprechenden Einsatz die Gewaltschutzzentren, bis zu 90 Prozent aller Opfer sind weiblich. In über 60 Prozent der Fälle leben auch Kinder in den Gemeinschaften, die mittel- oder unmittelbar von dem Gewaltgeschehen betroffen sind. 2019 boten die beiden autonomen Frauenhäuser in Köln 68 Frauen mit 89 Kindern Schutz.
Das Jugendamt Köln führt jährlich rund 4.000 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch. Eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung liegt dabei in etwa 20 Prozent der Fälle vor. In weiteren 20 Prozent wurde eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen, aber die Fachkräfte des Jugendamtes stellten einen Bedarf an Unterstützung, wie etwa eine Erziehungshilfe fest. Meldungen über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kommen zur Hälfte von Seiten der Polizei, 30 Prozent von Einrichtungen wie Kitas und Schule sowie 20 Prozent von Verwandten, Nachbarn oder aus dem Umfeld.
Zusätzliche Kölner Kontakte und Beratungsstellen (erreichbar an Werktagen):
Linksrheinisches Gewaltschutzzentrum
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 0221/12695-0
 
Rechtrheinisches Gewaltschutzzentrum
Diakonie Michaelshoven e.V. 0221/9956-4444
 
Für männliche Opfer bei häuslicher Gewalt:
Haus der sozialen Dienste des SKM e.V. 0221/2074-0
 
Beratungsstelle für Mädchen
Lobby für Mädchen e.V. 0221/45355650
 
Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon: 116111
Kinderschutzbund. Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 bis12 Uhr
 
Nummer gegen Kummer, Elterntelefon: 0800/110550
Kinderschutzbund. Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 19 Uhr.
 
Städtische Familienberatungsstellen
Diese sind erreichbar: montags bis donnerstags 8.30 bis 16.30 Uhr, freitags 8.30 bis 13.30 Uhr. Offene Telefonsprechstunde donnerstags 10 bis 12 Uhr, unter den Rufnummern:
Chorweiler und Nippes 0221 / 88877730Ehrenfeld und Lindenthal 0221 / 221-30620Innenstadt, Nippesund Rodenkirchen 0221 / 221-24923Kalk und Porz 0221 / 221-31090Mülheim 0221 / 221-29480
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Triage: Gesetzgeber muss diskriminierungsfreie Entscheidung über intensivmedizinische Ressourcen sicherstellen

Am 16. Dezember wurde bekannt, dass erstmals in Deutschland in einer Klinik in Sachsen nicht genügend Beatmungsgeräte für Corona-Patient_innen zur Verfügung gestanden hätten und so eine Triage-Situation entstanden sei. Vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen in der Intensivmedizin und der sich derzeit zuspitzenden Lage, muss für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen unbedingt der diskriminierungsfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit einer Triage-Situation. Es liegen lediglich Handlungsempfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) dazu vor. Sie beschreiben, nach welchen Kriterien die zu knappen Behandlungskapazitäten verteilt werden sollen. Deren diskriminierungsfreie Anwendung in der Praxis ist nach Einschätzung verschiedener Fachverbände und Selbstvertretungsorganisationen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht gesichert.
Diese Problematik liegt auch einer laufenden Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen (1 BvR 1541/20) zugrunde. Die neun Beschwerdeführer_innen, die der sogenannten Corona-Risikogruppe angehören, befürchten, dass sich die Handlungsempfehlungen der DIVI bei genauerer Betrachtung diskriminierend für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auswirken. Denn diese ziehen zur Einschätzung der medizinischen Erfolgsaussicht einer Behandlung aktuelle Erkrankungen, Komorbiditäten und den allgemeinen Gesundheitszustand heran. Es besteht die Besorgnis, aufgrund von Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen eine schlechtere Einstufung zu erhalten und dadurch medizinisch schlechter behandelt oder gar von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden. Die Beschwerdeführer_innen argumentieren, der Gesetzgeber müsse seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben gegenüber betroffenen Bürger_innen nachkommen und anhand verfassungsrechtlich nachprüfbarer Prinzipien regeln, wie Priorisierungsentscheidungen bei der Verteilung von lebensnotwendigen Ressourcen im Falle einer Triage-Situation zu treffen seien.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich seit Beginn der Pandemie dafür ein, dass die Menschenrechte auch in diesen Zeiten der verbindliche Maßstab für das staatliche Handeln sein müssen, und fordert vom Gesetzgeber, rasch eine diskriminierungsfreie gesetzliche Regelung für eine Triage auf den Weg zu bringen. Mögliche Entscheidungskriterien über die Zuweisung lebensnotwendiger Ressourcen müssen menschenrechtsbasiert ausgestaltet und unter Einbeziehung aller relevanten Akteur_innen entwickelt werden. Daher müssen Fachgespräche im Bundestag, wie das am 16.Dezember im Gesundheitsausschuss geführte Expertengespräch zur Triage, zukünftig unbedingt auch Organisationen von Menschen mit Behinderungen einbeziehen.

„Das lass‘ ich mir nicht bieten – Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“: Eure Erfahrungen sind gefragt!

Liebe Freund*innen und Mitglieder der ISL, viele von uns, die eine Beeinträchtigung haben und deshalb von der Gesellschaft behindert werden, müssen ständig darum kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Das zeigt sich im Alltag ganz unterschiedlich:

Ich werde von meinem Arbeitgeber nicht ernst genommen und meine Meinungen und mein Wissen sind nicht so wichtig und gerne gehört, wie die Ansichten meiner nichtbehinderten Kolleg*innen.
Ich möchte weg von der Förderschule und zusammen mit nichtbehinderten und behinderten Schüler*innen lernen! Die Schulbehörde und mein Sozialamt wollen das aber nicht und sagen: „Da wo du wohnst, gibt es keine Regelschule die geeignet für dich wäre. An deiner Förderschule bist du am besten aufgehoben. “Es wird für dich immer anstrengender und mühsamer deinen handbetriebenen Rollstuhl zu benutzen. Deine Muskelerkrankung setzt dir da Grenzen. Um trotzdem mobil und flexibel zu sein, beantragst du bei deiner Krankenkasse einen Elektrorollstuhl. Die Krankenkasse lehnt deinen Antrag jedoch ab und sagt: „Das ist zu teuer und sie können ja auch ein Familienmitglied bitten, sie zu schieben, wenn es mal zu anstrengend wird.“

Diese Beispiele zeigen, wie gesetzlich verankerte Rechte missachtet und Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion extrem erschwert und behindert werden.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL möchte mit dem Projekt „Das lass‘ ich mir nicht bieten! Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“, verschiedene Wege aufzeigen, die euch dabei unterstützen, eure Rechte durchzusetzen:

wie man z.B. einen Widerspruch schreibt, wenn ein Kostenträger die Kostenübernahme für beispielsweise ein Hilfsmittel abgelehnt hat
was eine Schlichtungsstelle ist, welche es gibt, und wie solch ein Schlichtungsverfahren genau funktioniert

Diese sind nur ein paar Punkte von mehreren, denen wir im Projekt auf den Grund gehen möchten.
Uns ist es besonders wichtig, dass das Projekt von vielen behinderten Menschen mitgestaltet wird und die Projektinhalte von ihnen selbst mitbestimmt werden.
Damit wir ein Bild davon bekommen können, was euch beim Thema „Wie setze ich meine Rechte durch?“ wirklich wichtig ist, freuen wir uns sehr, wenn ihr euch an unserer Umfrage beteiligt.
Die Fragen könnt ihr schriftlich, oder mündlich per Telefon oder Zoom beantworten. Wenn ihr gern mit uns persönlich sprechen möchtet, dann schreibt uns einfach eine Mail an: jschroeder@isl-ev.de und wir vereinbaren einen Termin. Wir nehmen uns gern viel Zeit für euch, um zu erfahren, was euch bewegt und wie wir unser Projekt so gestalten können, dass es euch wirklich etwas nützt, euch stärkt und motiviert, für eure Rechte zu kämpfen. Nun folgen die Fragen, die ihr vollständig oder auch nur teilweise beantworten könnt.
Per Mail könnt ihr die Antworten auf die Umfrage bis zum 10. Januar 2021 an jschroeder@isl-ev.de senden.
Fragen:

In welchen Bereichen habt oder hattet ihr Probleme euer Recht durchzusetzen? Beispiele: Bei der Beantragung von Hilfsmitteln, der Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung, der Eingruppierung in eine Pflegestufe, oder andere Beispiele?
Bitte beschreibt eure Probleme bei der Rechtsdurchsetzung in einigen Sätzen: Beispiel: Mitarbeitende bei Behörden geben keine Informationen, nehmen euch nicht ernst, stellen entwürdigende Fragen usw.
Was müsste sich verändern, damit ihr eure Rechte besser durchsetzen könnt?
Was würdet ihr gern wissen und welche Fähigkeiten erwerben, damit ihr bei euren rechtlichen Angelegenheiten, noch besser für eure eigenen Rechte eintreten und diese selbstbestimmt wahrnehmen und durchsetzen könnt?

Weihnachtliche Lesung und Austausch

Ein interaktives Online-Treffen von Menschen mit Sehbeeinträchtigung und allen Interessierten
Im Rahmen der regelmäßigen Austausch-Treffen Sehbeeinträchtigter Ratsuchender findet am 17. Dezember ab 18 Uhr eine weihnachtliche Lesung über Zoom statt. Die Geschichte „Ein Weihnachtsmann für die Erwachsenen“ liest die blinde Autorin Pilar Baumeister selbst. Im Anschluss sind alle Zuhörer*innen dazu eingeladen am Austausch aktiv teilzunehmen. Auch Ihre Geschichten, Lieder und Gedichte können Sie dazu beitragen.
Interessierte sind herzlich eingeladen sich bei uns mit Themenvorschlägen zu melden und erhalten weitere Informationen zur Teilnahme.
Kontakt:Rose JokicE-Mail: beratung@eutb-sl-koeln.deTelefon: 0221 32 22 90

Der Adventskalender des KSL Köln

Auch wir freuen uns auf die Vorweihnachtszeit. Um euch die Zeit bis zur (in diesem Jahr besonders) verdienten Festtagspause zu versüßen, startet am 1. Dezember der KSL-Adventskalender. Schaut vorbei!
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Orange Days – Köln gegen Gewalt an Frauen

Mit dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November starten die jährlichen „Orange Days“, die mit vielfältigen Aktionen sichtbare Signale gegen Gewalt an Frauen setzen.
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