Spendenempfang bei den Kölner Lichtern

Hintere Reihe v.l.: Ria Ostwald (Koordinatorin "Freunde alter Menschen" Köln), Bernd Petelkau (Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie), Claudia Hassel (RTL West), Dr. Dieter Steinkamp (Vorstandsvorsitzender RheinEnergie)Vordere Reihe v.l.: Ellen Marquardt (Vorstandsmitglied "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln), Barbara Combrink-Souhjoud (stellvertretende Geschäftsführerin u. Vorstandsmitglied "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln)Quelle: RheinEnergie AG
Einen ganz wunderbaren Abend haben Frau Combrink-Souhjoud, stellvertretende Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied, und Frau Marquardt, Vorstandsmitglied, am Samstagabend an Bord der MS RheinEnergie im Rahmen der Kölner Lichter verbringen und genießen können. An unseren Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V. und an die Organisation „Freunde alter Menschen Köln“ ging jeweils eine Spende in Höhe von 42.000 EUR. Die RheinEnergie ist Hauptsponsor der Kölner Lichter und lädt in jedem Jahr Menschen aus Politik, Wirtschaft und Kultur ein, an Bord des Schiffes zu kommen und für gute Zwecke zu spenden. In jedem Jahr verdoppelt die RheinEnergie diese von den an Bord rund 700 Gästen gespendete Summe. 
Kurz nachdem die MS RheinEnergie vom Anleger stromaufwärts ablegte, wurde sehr großzügige Spende in Form eines symbolischen Schecks feierlich an uns übergeben. Wir werden diese Summe u.a. nutzen, um den Umzug in andere Büroräumlichkeiten besser gestalten zu können. Bislang ist unsere inzwischen mehr als zweijährige Suche nach neuen Büroräumen aber ergebnislos geblieben.
Anschließend waren wir eingeladen den Abend an Bord zu genießen und wurden durch sehr freundliches RheinEnergie- und Servicepersonal gut umsorgt und mit einem ganz großartigen Buffet und einer immensen Auswahl an Getränken bestens versorgt. Das etwa 30-minütige Hauptfeuerwerk trug in diesem Jahr den Titel „Paintings – die Feuermaler von Köln" und war vom Schiff aus sehr gut zu sehen.
Wir danken Ihnen für die sehr großzügige Spende und den fantastischen Abend!

Teilnehmende gesucht für Studie „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“

An der Ruhr-Universität Bochum ist im März 2018 das Forschungsprojekt “Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte” gestartet. In dem Forschungsprojekt sollen empirisch fundierte Aussagen über mögliches Fehlverhalten bei polizeilicher Gewaltausübung, insbesondere über Viktimisierungsrisiken und über Anzeigeverhalten gesammelt und ausgewertet werden.
Im Herbst 2018 sollen erstmals Opferbefragungen über Online-Fragebögen durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus den Online-Fragebögen werden anschließend durch Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ergänzt.
Für valide Ergebnisse muss ein möglichst bunter Mix Teilnehmender – und davon möglichst viele – mit möglichst unterschiedlichen Erfahrungen diese Fragebögen ausfüllen. Es ist wichtig, dass auch Menschen mit Behinderungen ihre Erfahrungen mit unverhältnismäßiger polizeilicher Gewaltanwendung hier schildern. Je mehr Betroffene mitmachen, desto größer ist die Aussagekraft der Studie.Die Beantwortung des Online-Fragebogens wird ca. 20 Minuten dauern.
Zur Entwicklung der Fragebögen können auch gerne bis Ende August Gedächtnisprotokolle von Erfahrungen an die Mitarbeiter der Studiendurchführung zugesandt werden.
Das Forschungsinsitut garantiert: unabhängige Forschung, Anonymität der Teilnehmenden und keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter http://www.kviapol.rub.de.
Flyer zum Download

Interviewpartner*innen gesucht für Anfertigung einer Bachelorarbeit zum Thema „Geschwisterbeziehung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung“

Frau Mira Gollwitzer sucht für die Anfertigung ihrer Bachelorarbeit im Bereich Erziehungswissenschaften noch Interviewpartner*innen. Sie möchte die Interviews führen zum Thema Geschwisterbeziehung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Gesucht sind junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren, die über die gemeinsame Kindheit und Jugend und die Gestaltung ihrer Geschwisterbeziehung befragt werden. Der Altersunterschied zwischen den Geschwisterpaaren sollte am besten maximal acht Jahre betragen. Aber es können sich gerne Interessent*innen bei Frau Gollwitzer melden und sie schaut dann individuell, ob das für die Interviewsituation passt.
Aushang zum Download

Vortrag: „Suizidgedanken – was tun?“

Der „Aufbruch für eine humane Psychiatrie“ lädt ein zu einem Vortrag mit Diskussion:

Kristina Dernbach, B.Sc.-Psych. Freiburg: Suizidgedanken – was tun?

In Deutschland nehmen sich etwa 10.000 Menschen jährlich das Leben. Mindestens 100.000 Menschen überleben einen Suizidversuch. Knapp 10% aller Menschen denken irgendwann in ihrem Leben einmal ernsthaft über Suizid nach.

Es handelt sich bei Suizidalität also keineswegs um das rare Phänomen, als das sie oft dargestellt wird. Ganz im Gegenteil kennen Millionen von Menschen den Schmerz, die Leere oder die Hoffnungslosigkeit, die dazu führen, nicht mehr Leben zu wollen.  Es ist schwierig und nahezu unmöglich, offen über Suizidgedanken zu reden – denn Suizid ist nach wie vor ein gesellschaftlich tabuisiertes und stark angstbesetztes Thema. Folgende Fragen sollen bei unserer Veranstaltung am 18.09.2018 näher beleuchtet werden:

Gesellschaftlicher Umgang mit Suizid(alität)
Ursachen von Suizidalität
hilfreicher vs. nicht hilfreicher Umgang mit Suizidalität
Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe
Rechtliche Aspekte
Prävention prosuizidaler Dynamiken
Integration des Erarbeiteten in die Selbsthilfearbeit

 
Dienstag, 18. September 2018, 16 Uhr

in der AOK Rheinland, Machabäerstraße 19-27, 50668 Köln
Eintritt frei, Spenden für den „Aufbruch“ erwünscht
https://suizidgedanken.net/

Stellenausschreibung EUTB in Nordhessen

Der Verein Selbstbestimmt Leben in Nordhessen e.V. (SliN) wurde 2016 von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als Selbstvertretungsorganisation gegründet. Seit März diesen Jahres haben wir für die Stadt Kassel eine Beratungsstelle für die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ eingerichtet, die nun auf den Landkreis Kassel ausgeweitet wird. Für dieses Beratungsangebot im Landkreis, welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, suchen wir zum 1. Oktober 2018 eine/n Mitarbeiter/in (mit Abschluss Sozialarbeit/-pädagogik – BA/MA/Diplom – oder vergleichbare Berufsgruppe) in Teil- oder Vollzeit. 

Hauptanliegen der Arbeit sind die Beratung und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die in konkreten Situationen mit Problemen im Bereich der Rehabilitations- und Teilhabeleistungen konfrontiert sind, sowie die fallübergreifende Veränderung von Strukturen. Die Stelle ist in ein erfahrenes Beratungsteam eingebunden. Es erfolgt eine systematische Einarbeitung in den Aufgabenbereich zunächst als Co-Berater/in.

Die Beratungsangebote sollen insbesondere die im Vorfeld der Beantragung von Teilhabeleistungen notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe geben, um die Ratsuchenden über Rechte und Pflichten, mögliche Leistungen zur Teilhabe, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf zu informieren.

Das Angebot soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes soziales Umfeld mit dem Ziel einbeziehen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ratsuchenden soll dafür ein unabhängiges – d.h., insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend freies – Beratungsangebot zur Verfügung stehen (inhaltlich, räumlich, sozial, zeitlich).

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

Beratung und Begleitung von behinderten Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation 
Beratung von Eltern und Angehörigen
Beratung nach den Standards qualifizierter Beratungsmethoden
In Ergänzung Beratung nach der Methode des Peer Counseling. Diese Qualifikation wird berufsbegleitend über interne Weiterbildungen erworben 
Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungen:

(Fach-) Hochschulabschluss im sozial-, gesellschafts- und/ oder rechtswissenschaftlichen Bereich
Erfahrungen und Kompetenz in psychosozialer Beratung
Persönliche Positionierung und theoretische Auseinandersetzung mit Diskriminierung, Inklusion, Ableism, Empowerment
Erfahrungen im Umgang mit Behörden und Organisationen
Kenntnisse zu Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung (v.a. SGB IX, SGB XII) 
Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
Kommunikations- und Teamfähigkeit
Bereitschaft zu Weiterbildung / fachlichen Qualifizierung (über gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung)

Entsprechende berufliche Vorerfahrungen sind erwünscht, insbesondere der Qualifikation Peer Counseling (ISL). Die Einstellung wird in Anlehnung an den TVöD vergütet. 

Rückfragen und schriftliche Bewerbungen per Post bzw. E-Mail (sollten bis zum 31. Aug. 2018 erfolgen): 

SliN e.V., z.Hd. Uwe FrevertSamuel-Beckett-Anlage 6, 34119 Kassel Tel: 0561-72885-362; E-Mail: info@slin-ev.de

Bewerbungsgespräche sind für den 04., 05. und 12. September 2018 geplant. 

Auftaktveranstaltung EUTB Köln am 6. September

Kölner EUTB-Beratungsstellen bilden ein Netzwerk und laden zur Auftaktveranstaltung am 6. September 2018 ein

In Köln gibt es inzwischen vier unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung. Es sind die Vereine Deaf guide Deaf, der Deutsche Schwerhörigenbund, der Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln und der Elternverein mittendrin.
Hinter allen vier Beratungsstellen stehen Vereine der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Das Beratungsangebot steht allen Menschen mit Behinderung für Fragen der Teilhabe in allen Lebensbereichen offen. Jede der Kölner Beratungsstellen hat Spezialgebiete, in denen sie über besonders viel Erfahrung verfügt. Das Netzwerk bündelt die Erfahrungen und fördert den Austausch über besondere Beratungs-, Bildungs und Veranstaltungsangebote.
Mit der Trägerschaft der Selbsthilfevereine ist sichergestellt, dass hier das Interesse der Ratsuchenden im Vordergrund steht und Interessen von zahlenden Ämtern oder von Trägern der Behindertenhilfe in der Beratung keine Rolle spielen. In allen vier Kölner Stellen arbeiten Berater*innen, die selbst mit einer Behinderung leben und nach dem Ansatz des „Peer Counseling“ beraten.

Finanziert werden diese Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ vom BMAS.

„Teilhabe ist Menschenrecht“ ist das Motto des Netzwerks, unter welchem es sich bei der Auftaktveranstaltung am 6. September 2018 vorstellt.
„Mit Beraterinnen und Beratern sowie Gästen aus der Politik wollen wir bei der Eröffnungsfeier im Bürgerzentrum Ehrenfeld das Beratungsangebot vorstellen und laden Sie dazu ein, mit uns ins Gespräch zu kommen“, so Rose Jokic, Inklusionsbotschafterin und Peer Counselorin (ISL).

Erwartet werden unter anderen Frau Elfi Scho-Antwerpes, Mitglied des Rates und Bürgermeisterin der Stadt Köln, Herr Alfons Polczyk, Referatsleiter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Herr Dr. Christof Stamm vom Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW.

„Menschen mit Behinderung haben das Recht auf umfassende Teilhabe in der Gesellschaft. Sie haben das Recht auf unterstützende Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe auf der Arbeit, beim Wohnen und Leben, in der Schule, in Ausbildung oder Studium und in der Freizeit. Die Umsetzung der Rechte auf Teilhabe wird nicht zuletzt auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention gefordert.“ Sagt Norbert Böttges, Vorsitzende des Kölner Ortsvereins im Deutschen Schwerhörigenbund.
Doch wer Leistungen wie Hilfsmittel oder Assistenz will, muss Anträge stellen und sich im Dschungel der Rechte und Zuständigkeiten zurecht finden. Für Kölner*innen mit Behinderung gibt es durch die Beratungsstellen des Netzwerks Unterstützung.
Die Auftaktveranstaltung findet statt am 6. September 2018 von 15 bis 17 Uhrim Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln. 
Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, bei Getränken und Snacks ins Gespräch zu kommen. 
Die Räumlichkeiten sind barrierefrei mit dem Rollstuhl zugänglich. Es werden Schrift- und Gebärdensprach-Dolmetschende sowie eine induktive Höranlage vor Ort sein. Anreise mit öffentlichem Nahverkehr wird empfohlen, da die Anzahl von Parkplätzen stark begrenzt ist. 
Kontaktdaten und weiter Informationen zu den vier Kölner EUTB-Stellen finden Sie im gemeinsamen Flyer.
Flyer als PDF-Datei

Quatsch-Café für Frauen

Der nächste Termin: 
Dienstag, 28. August 2018um 16 Uhr
im Cafe Sur,Metzer Str. 39, 50677 Köln

Ich freue mich auf Euch!Barbara Combrink-Souhjoud

Barrierefrei im Stadion

Endlich neigt sich die lange bundesliga-freie Zeit dem Ende zu. Am kommenden Wochenende startet die 2. Liga in die Saison 2018/19 und die 1. Liga folgt am 24. August.
In allen Stadien gibt es Angebote für Fans mit Behinderung, die den Stadionbesuch so angenehm wie möglich machen sollen. Einen Überblick dieser Angebote in den drei Profiligen bietet die Seite www.barrierefrei-ins-stadion.de der DFL-Stiftung. Hier finden Interessierte eine Überblick über spezielle Platzangebote, die Ansprechpartner der Vereine und vieles mehr.
Zur neuen Saison ist die Seite auch in Leichter Sprache verfügbar und bietet einen "Hörservice" für blinde und Sehbehinderte Nutzer.
www.barrierefrei-ins-stadion.de

Aufruf zur Teilnahme an der Fotokampagne „Unsere Vielfalt – Kölns Stärke!“

Die Stadt Köln plant für November 2018 eine Fotokampagne im öffentlichen Raum unter dem Titel: „Unsere Vielfalt. Kölns Stärke“. Hierzu sollen Laienmodels gefunden werden, die sich bereiterklären für diese Kampagne zur Verfügung zu stehen. Die Vielfalt der Kölner Stadtgesellschaft soll deutlich zum Ausdruck gebracht und durch die Kampagne sichtbar gemacht werden. Dies schließt die Sichtbarkeit vieler Diversity (Vielfalts-) Dimensionen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sowie Behinderung ein.
Information und Kontakt (PDF-Datei)

Fixierungen müssen Richter zustimmen

Laut einer Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7. sind Fixierungen von Psychiatriepatient*innen nur mit Zustimmung eines Richters möglich. Die Fixierung von Patienten ist ein Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes.

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