Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln weist darauf hin, dass bei der anstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen auch Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, ihre Stimme abgeben können.
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz NRW wurde das Landeswahlgesetz dahingehend geändert, dass der bisherige Wahlrechtsausschluss für Menschen, die in allen Aufgabenbereichen unter gesetzlicher Betreuung stehen, aufgehoben. Damit wurde eine wesentliche Forderung unter anderem des KSL Rheinland als Vorläufer des KSL Köln erfüllt. Nach Ansicht des KSL Köln ist ein solcher Wahlrechtsausschluss mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, die entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes war überfällig. Ungeachtet dessen besteht dieser Wahlrechtsausschluss in vielen anderen Bundesländern fort.